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00.100.065

Rubrum

Publ.-Nr: 00.100.065

Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden

Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Vorladungen

Veröffentlicht: 24.07.2026

Verfügung vom 20. Juli 2026

Gläubiger Kanton Aargau, vertreten durch Finanzverwaltung Meisterschwanden, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden

Schuldner Maximilian Friedrich, Wohnort unbekannt

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Konkursbegehren

Dispositiv

1. Die Verhandlung betr. Konkurseröffnung in der Betreibung Nr. 22411582 des Betreibungsamts Region Mumpf (Konkursandrohung vom 16. Juli 2025, Zahlungsbefehl vom 14. Oktober 2024) findet statt am

Dienstag, 11. August 2026, 9.20 Uhr. vor Gerichtspräsidium Rheinfelden, Hermann Keller-Str. 6, 4310 Rheinfelden

Den Parteien ist das Erscheinen freigestellt; es wird auch in ihrer Abwesenheit entschieden (Art. 168 und 171 SchKG). Beweisurkunden (Quittungen und dgl.) sind im Original an der Verhandlung vorzulegen oder rechtzeitig einzusenden (Art. 160 Abs. 1 lit. b ZPO). Die Zustellung der Vorladung an den Schuldner mit unbekanntem Wohnort erfolgt via Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und im Amtsblatt des Kantons Aargau.

2. Konkursforderung Fr. 8'823.40 Zins zu 5 % seit dem 23.02.2024 Fr. 1'087.80 Betreibungskosten Fr. 169.20 Entscheidgebühr Fr. 350.00 Total Fr. 10'430.40

Wenn bis zur Verhandlung weder der Schuldner sich durch Urkunde über Zahlung der Forderung nebst Zinsen und Kosten (Originalquittung, kein Fax) oder Stundung ausweist noch der Gläubiger das Konkursbegehren zurückzieht (nicht telefonisch), wird der Konkurs sofort eröffnet (Art. 172 SchKG).

Es wird empfohlen, die vollständige Zahlung direkt an den Gläubiger zu leisten. Wird die Zahlung stattdessen an das zuständige Betreibungsamt getätigt, ist dieses berechtigt, seinen Aufwand vorab von der Zahlung in Abzug zu bringen (Art. 19 GebV SchKG), womit die Forderung nicht als vollständig getilgt gilt, was zur Eröffnung des Konkurses führen kann.

Bezirksgericht Rheinfelden Präsidium III des Zivilgerichts