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Frist zur Stellungnahme

00.003.758 · Zofingen District Court

Del 17 dic 2019

https://lexipedia.io/it/docs/ch-ag/bezirksgericht-zofingen/00-003-758/de/frist-zur-stellungnahme

Consultato il 3 set 2026

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  3. Zofingen District Court
Fonte

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00.003.758

Frist zur Stellungnahme

Rubrum

Publ.-Nr: 00.003.758

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 17.12.2019 Frist zur Stellungnahme

Verfügung vom 13. Dezember 2019

Gesuchsteller: Lukas Wehrle, 8810 Horgen, vertreten durch Kyburz Immobilienservice GmbH, 8956 Killwangen

Gesuchsgegner Salman Donat, wohnhaft Hauptstrasse 24, 5742 Kölliken, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung Anträge: Die beklagte Partei sei zu verpflichten unverzüglich die 3,5-Zimmerwohnung 2. OG rechts an der Hauptstrasse 24, Kölliken zu räumen und ordnungsgemäss zu übergeben. Im Unterlassungsfall sei die Zwangsvollstreckung anzuordnen, unter Kosten- und Entschädigungsfolg zulasten der

beklagten Partei.

Dispositiv

Der Gesuchsgegner kann die Akten beim Bezirksgericht Zofingen nach telefonischer Voranmeldung einsehen. Dem Gesuchsgegner wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 7 Tagen gesetzt. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Endentscheid getroffen. In der Stellungnahme ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen des Gesuchstellers im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Stellungnahme ist zu datieren und zu unterzeichnen.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts