00.003.794
00.003.794
Rubrum
Publ.-Nr: 00.003.794
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 18.12.2019
Verfügung vom 29. November 2019
Gesuchstellerin: Cembra Money Bank AG, 8048 Zürich
Gesuchsgegner Darko Durasinov, Mattenweg 17, 4802 Strengelbach, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Herausgabe Fahrzeug Anträge (sinngemäss): 1. Es sei dem Gesuchsgegner zu befehlen der Gesuchstellerin das Fahrzeug Mercedes-Benz ML 63 AMG, Farbe braun-met., sofort herauszugeben, unter Androhung einer Bestrafung wegen Ungehorsams gemäss Art. 292 StGB. 2. Leistet der Gesuchsgegner innert der gesetzten Frist keine Folge, sind zweckdienliche Zwangsmassnahmen zur Wegnahme und Rückführung des Fahrzeuges anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners.
Dispositiv
Der Gesuchsgegner kann die Akten beim Bezirksgericht Zofingen nach telefonischer Voranmeldung einsehen. Dem Gesuchsgegner wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 7 Tagen gesetzt. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Endentscheid getroffen. In der Stellungnahme ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen des Gesuchstellers im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Stellungnahme ist zu datieren und zu unterzeichnen.
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts