00.011.405
00.011.405
Rubrum
Publ.-Nr: 00.011.405
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 11.12.2020
Verfügung vom 9. Dezember 2020
Gesuchstellerin: SolVento GmbH, 4313 Möhlin, vertreten durch Rechtsanwalt Matthias Koller, aare jura Rechtsanwälte, 4601 Olten
Gesuchsgegner: Deniz Jnglin, geb. 09.09.1984, wohnhaft Städtchen 29, 4663 Aarburg, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung, Vollstreckung und Forderung Anträge (sinngemäss): 1. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, das Mietobjekt 2, 5-Zimmerwohnung, 2. Stock vorne, im Städchen 29, Aarburg, umgehend zu räumen und zu verlassen und das Objekt der
Gesuchstellerin zurückzugeben; er sei umgehend auszuweisen. 2. Es sei die Anordnung gemäss Ziffer 1 durch das angerufene Gericht zu vollstrecken und die Vollstreckungsmassnahmen seien festzusetzen. 3. Es sei der Ungehorsam gegen die Anträge in den Ziffern 1 und 2 mit der Strafandrohung nach Art. 292 StGB zu verbinden. 4. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin CHF 2'720.00 zu bezahlen für die Mietzinse August, September, Oktober und November 2020. 5. Es sei das Mietkautionskonto zu Gunsten der Gesuchstellerin freizugeben. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.
Dispositiv
Der Gesuchsgegner kann die Akten beim Bezirksgericht Zofingen nach telefonischer Voranmeldung einsehen. Dem Gesuchsgegner wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 7 Tagen gesetzt. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Endentscheid getroffen. In der Stellungnahme ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen des Gesuchstellers im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Stellungnahme ist zu datieren und zu unterzeichnen.
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts