00.019.739
00.019.739
Rubrum
Publ.-Nr: 00.019.739
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 26.11.2021
Verfügung vom 25. November 2021 Betroffene: Botex Bau, Organisation, Technik, Expertisen AG, Bifangstrasse 48 A, 4663 Aarburg
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Die Betroffene liess sich innert der mit Verfügung vom 1. November 2021 angesetzten Frist nicht vernehmen. Die Frist wurde publiziert, da der Betroffenen die Post nicht zugestellt werden konnte. Jede Gesellschaft hat einen Sitz zu bezeichnen. Dieser wird zusammen mit dem Rechtsdomizil in das Handelsregister eingetragen (Art. 117 HRegV). Als Rechtsdomizil gilt die Adresse, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann. Anzugeben sind folgende Angaben: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsnamen (Art. 2 lit. c HRegV).
Dispositiv
Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen – Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO) – seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts