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00.028.469

00.028.469

Rubrum

Publ.-Nr: 00.028.469

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 22.11.2022

Verfügung vom 22. November 2022 Betroffene: Autocenter Aarburg GmbH, Wartburgstrasse 2, 4663 Aarburg

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Die Betroffene liess sich innert der mit Verfügung vom 10. November 2022 angesetzten Frist nicht vernehmen. Die Frist wurde publiziert, da der Betroffenen die Post nicht zugestellt werden konnte. Jede Gesellschaft hat einen Sitz zu bezeichnen. Dieser wird zusammen mit dem Rechtsdomizil in das Handelsregister eingetragen (Art. 117 HRegV). Als Rechtsdomizil gilt die Adresse, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann. Anzugeben sind folgende Angaben: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsnamen (Art. 2 lit. c HRegV). Ausserdem fehlt eine eingetragene Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz.

Dispositiv

1. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen – Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO) – seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.

2. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts