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00.096.491

00.096.491

Rubrum

Publ.-Nr: 00.096.491

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 26.05.2026

Verfügung vom 8. Mai 2026

Gesuchstellerin: Menifa Akbalik, geboren am 16. August 1986, von der Türkei, Lindengutstrasse 5, 4663 Aarburg Zustelladresse: c/o MLaw Silan Kunz, Kirchplatz 14, 4800 Zofingen vertreten durch Rechtsanwältin Silan Kunz, Kirchplatz 14, 4800 Zofingen

Gesuchsgegner: Aslan Akbalik, geboren am 29. Januar 1981, von der Türkei, Wohnort unbekannt

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz Gesuch vom 6. Mai 2026 Der Gesuchsgegner kann die Akten beim Bezirksgericht Zofingen nach telefonischer Voranmeldung einsehen.

Verfügung vom 8. Mai 2026 Die a.o. Gerichtspräsidentin verfügt superprovisorisch: 1. Die gemeinsamen Kinder Osman Arges, geb. 3. Mai 2013, und Avsin, geb. 17. April 2023, werden bis auf Weiteres unter die alleinige Obhut der Gesuchstellerin gestellt. 2. Es wird bis auf Weiteres von einem Besuchsrecht für den Gesuchsgegner zu den gemeinsamen Kinder Osman Arges, geb. 3. Mai 2013, und Avsin, geb. 17. April 2023, abgesehen. 3. 3.1 Dem Gesuchsgegner wird bis auf Weiteres untersagt: a) sich in oder mit einem Abstand von näher als 200 Meter um die Wohnung an der Lindengutstrasse 5, 4663 Aarburg, aufzuhalten; b) sich der Gesuchstellerin oder den Kindern Osman Arges, geb. 3. Mai 2013 und Avsin, geb. 17. April 2023, auf weniger als 200 Meter anzunähern; c) mit der

Gesuchstellerin oder den Kindern auf irgendeine Weise Kontakt aufzunehmen, insbesondere auf telefonischem, schriftlichem oder auf elektronischem Weg und d) sich in oder mit einem Abstand von näher als 200 Meter um das Schulhaus Paradiesli an der Paradieslistrasse 11, 4663 Aarburg, aufzuhalten. 4. Dem Gesuchsgegner wird gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall gegen die Anordnungen gemäss Ziff. 3 hiervor Busse bis Fr. 10'000.00 angedroht. Art. 292 StGB lautet: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Arti-kels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft." 5. Im Übrigen wird das Gesuch um superprovisorische Massnahmen abgewiesen.

Dispositiv

1. Der Gesuchsgegner wird aufgefordert, innert einer Frist von 10 Tagen eine Zustelladresse zu bezeichnen. Im Unterlassungsfall erfolgen die künftigen Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau (http://www.amtsblatt.ag.ch).

2. Das Gesuch der Gesuchstellerin 6. Mai 2026 wird dem Gesuchsgegner zugestellt. Dem Gesuchsgegner wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt (Art. 147 Abs. 2 ZPO).

Bitte beigefügte Hinweise beachten!

Hinweise Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signa-tur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO). Zustellungen Die Verfahrensbeteiligten müssen dem Gericht Adressänderungen umgehend mit-teilen. Bei Abwesenheiten ist für die Entgegennahme der Post zu sorgen. Sendungen, die an der dem Gericht bekannten Adresse nicht zustellbar sind oder auf der Post nicht fristgerecht abgeholt werden, gelten als zugestellt. Dasselbe gilt bei Rückbehaltsaufträgen, postlagernder Zustellung und ähnlichen Aufträgen an die Post.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 4 des Familiengerichts