Verfügung vom 23. Juni 2026, SZ.2026.93
Rubrum
Publ.-Nr: 00.099.079
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 08.07.2026
Verfügung vom 23. Juni 2026, SZ.2026.93
Verfügung vom 23. Juni 2026 Betroffene: 505 traders GmbH, Marktgasse 4, 4800 Zofingen
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Dispositiv
1. Die Anzeige steht der Betroffenen nach Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei Zofingen zur Einsicht offen.
2. Der Betroffenen wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung angesetzt.
Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt.
Bitte beigefügte Hinweise beachten!
Lauf der Frist für die Stellungnahme Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 3 des Zivilgerichts