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Entscheid vom 7. Juli 2026, SZ.2026.60

Rubrum

Publ.-Nr: 00.099.195

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 09.07.2026

Entscheid vom 7. Juli 2026, SZ.2026.60

Entscheid vom 7. Juli 2026

Besetzung: Gerichtspräsident T. Meier Gerichtsschreiberin J. Grossenbacher Betroffene: C-RAMICA BAU AG, Löwenstrasse 18, 5745 Safenwil Zustellungsbevollmächtigter: José André De Sousa Correia, Wohnort unbekannt,

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Betroffene wird mit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt.

3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO)

Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen.

Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts