00.100.427
Rubrum
Publ.-Nr: 00.100.427
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 03.08.2026
Verfügung vom 30. Juli 2026
Kläger 1: Eugen Alfred Lustenberger, Schutzengelstrasse 34 C, 6340 Baar
Kläger 2: Roland Urs Lustenberger, Junkerbifangstrasse 5, 4800 Zofingen 1 und 2 vertreten durch Rechtsanwalt Martin Basler, Weiherstrasse 1, 4800 Zofingen
Beklagter: Kurt Josef Lustenberger, Enzianweg 9, 5314 Kleindöttingen
Gegenstand: Ordentliches Zivilverfahren betreffend Nachlassteilung des Nachlasses der Ruth Lustenberger-Wyss, geb. 21.06.1932, gest. 28.04.2024
Dispositiv
1. Die Parteien können innert 10 Tagen die Durchführung einer Hauptverhandlung verlangen. Ohne Rückmeldung wird davon ausgegangen, dass auf eine Hauptverhandlung verzichtet wird und das Urteil wird gestützt auf die Akten gefällt.
2. Den Parteien wird gleichzeitig eine Frist von 10 Tagen angesetzt, zur Einreichung einer allfälligen Kostennote.
Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 145 Abs. 1 ZPO). Die Frist kann nur aus zureichenden Gründen erstreckt werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das
Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 3 des Zivilgerichts