Fonte

787.100

Gesetz über die Freie Reuss

Vom 16.05.1965 (Stand 16.05.1965)

Das am 5. Juni 1963 eingereichte Volksbegehren auf Erlass folgenden Gesetzes über die Freie Reuss wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 1965 angenommen:

Art. 1

Die Reuss von Bremgarten (Au) bis zur Einmündung in die Aare ist von neuen energiewirtschaftlichen Anlagen frei zu halten. Durch Modernisierung bestehender Kraftwerke darf das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden.

Art. 2

Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft.

Aarau, den 16. Mai 1965

Im Namen des Regierungsrates Der Landammann E. Schwarz Der Staatsschreiber Dr. H. Suter

Inkrafttreten: 16. Mai 1965

Bd. 6 S. 250