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Verordnung über die Departemente

vom 26.03.2001 (Stand 01.05.2025)

Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh.,

gestützt auf Art. 29 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

I. Gliederung der Departemente

Art. 1

Die Kantonsverwaltung wird in die folgenden sieben Departemente gegliedert:

  1. Bau und Umwelt (BUD)

  2. Erziehung (ED)

  3. Finanzen (FD)

  4. Gesundheit und Soziales (GSD)

  5. Justiz, Polizei und Militär (JPMD)

  6. Land- und Forstwirtschaft (LFD)

  7. Volkswirtschaft (VD)

Die Ratskanzlei (RK) ist die Stabsstelle der Standeskommission.

II. Hauptaufgaben der Departemente und der Ratskanzlei

Art. 2 Bau und Umwelt

Aufgaben Bau

  1. Bau und Unterhalt der Staatsstrassen

  2. Bau und Unterhalt kantonaler Hochbauten des Verwaltungsvermögens

  3. Raum-, Richt- und Zonenplanung mit Ortsbildschutz

  4. Fuss- und Wanderwege

  5. Wasserbau und Naturgefahren

Aufgaben Umwelt

  1. Gewässerschutz (inkl. Bau, Betrieb und Unterhalt)

  2. Umweltschutz (inkl. Bau, Betrieb und Unterhalt)

  3. Schadendienst

Weitere Aufgaben

  1. Energiewesen

  2. Jagd und Fischerei

  3. Seilbahnen und Skilifte

Art. 3 Erziehung

Aufgaben

  1. Volksschule

  2. Mittelschule

  3. Tertiäre Ausbildung

  4. Berufsbildung

  5. Berufsberatung

  6. Stipendien

  7. Kultur

  8. Sport

  9. Kultus

Art. 4 Finanzen

Aufgaben

  1. Finanzverwaltung

  2. Rechnungswesen

  3. Finanzcontrolling

  4. Budget, Staatsrechnung, Finanzplanung

  5. Finanzausgleich

  6. Verwaltung des Finanzvermögens, sofern nicht ein anderes Departement zuständig ist.

  7. Versicherungen für Kanton, einschliesslich Pensionskasse für Staatsangestellte

  8. Steuerverwaltung

  9. Grundstückschatzungen

  10. Informatik und Telefonie

  11. Personal- und Lohnwesen

Art. 5 Gesundheit und Soziales

Aufgaben Gesundheit

  1. Gesundheitsvorsorge

  2. Gesundheitsversorgung

  3. Langzeitpflegeversorgung

  4. Gesundheitspolizei und -aufsicht

  5. Kranken- und Rettungstransporte

  6. Verbraucherschutz

  7. Vollzugsaufgaben Krankenversicherungswesen

Aufgaben Soziales

  1. Sozialversicherungen

  2. Sozialhilfe

  3. Kindes- und Erwachsenenschutz

  4. Behindertenwesen

  5. Asylbetreuung

  6. Kinder-, Jugend- und Familienfragen

Art. 6 Justiz, Polizei und Militär

Aufgaben Justiz

  1. Administration der Gerichte, Gerichtskanzleien, der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft, soweit diese nicht selbst zuständig sind.

  2. Strafvollzug

  3. Bewährungshilfe

  4. Opferhilfe

Aufgaben Polizei

  1. Kantonspolizei

  2. Strassenverkehr (ohne Strassenbau und -unterhalt)

  3. Einwohnerkontrolle, Niederlassung und Aufenthalt, Asylwesen, Passwesen, Integration

  4. Gewerbepolizei

Aufgaben Militär

  1. Militär

  2. Zivilschutz und Feuerschutzwesen

  3. Kantonaler Führungsstab

Weitere Aufgaben

  1. Eichwesen

  2. Zivilstandswesen

  3. Bürgerrecht

Art. 7 Land- und Forstwirtschaft

Aufgaben Landwirtschaft

  1. Förderung und Unterstützung

  2. Milchwirtschaft

  3. Meliorationen

  4. Betriebsberatung

  5. Boden- und Pachtrecht

  6. Veterinärwesen und Tierseuchenbekämpfung

  7. Tierschutz

  8. Landwirtschaftliche Berufsschule und -bildung

  9. Landwirtschaftliche Liegenschaften

  10. Natur- und Landschaftsschutz

  11. Reb- und Obstbau

  12. Pflanzenschutz

Aufgaben Forstwirtschaft

  1. Forstwesen

  2. Staatswaldungen

  3. Forstwirtschaftliche Bildung

Weitere Aufgaben

  1. Geoinformation und Vermessungswesen

Art. 8 Volkswirtschaft

Aufgaben

  1. Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung

  2. Handelsregister

  3. Neue Regionalpolitik

  4. Stiftungsaufsicht

  5. Öffentlicher Verkehr

  6. Tourismus

  7. Arbeit und Arbeitsvermittlung

  8. Konkurswesen

  9. Betreibungswesen

  10. Grundbuch

  11. Erbschaftswesen

  12. Wohnbau- und Eigentumsförderung

  13. Wirtschaftliche Landesversorgung

  14. Flugwesen

Art. 9 Ratskanzlei

Aufgaben

  1. Vorbereitung und Protokollierung der Sitzungen des Grossen Rates, des Büros und der Standeskommission

  2. Rechtsdienst

  3. Kommunikation

  4. Abstimmungen und Wahlen

  5. Gesetzessammlung und Rechtssetzung

  6. Landesarchiv

  7. Kantonsbibliothek

  8. Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse

  9. Organisation von Anlässen

  10. Weibeldienst, Postdienst und Materialzentrale

Art. 10

Aufgaben, die unter den Art. 2 bis 9 nicht aufgeführt sind, werden von der Standeskommission zugewiesen.

III. Unterschriften

Art. 10a

Für das Departement unterzeichnet die Departementsvorsteherin oder der Departementsvorsteher oder deren oder dessen Stellvertretung, für die übrigen Dienststellen deren Leitung oder ihre Stellvertretung.

Die Departementsvorsteherin oder der Departementsvorsteher kann Mitarbeitende ermächtigen, in bestimmten Aufgabengebieten für das Departement oder für eine seiner Dienststellen zu unterzeichnen. Für die Ratskanzlei und ihre Dienststellen hat die Ratschreiberin oder der Ratschreiber diese Befugnis.

Die Ratskanzlei führt ein öffentliches Register über die Unterschriftsberechtigung.

IV. Schlussbestimmung

Art. 11

Diese Verordnung tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

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