172.511
Standeskommissionsbeschluss über Gebühren der Staatsanwaltschaft
vom 28.08.2007 (Stand 28.08.2007)
Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh.,
gestützt auf Ziff. 2550 der Verordnung über die Gebühren der kantonalen Verwaltung (GebV) vom 25. Juni 2007,
beschliesst:
Art. 1
Bei Einvernahmen ist pro Mann und Stunde der Betrag von Fr. 120.-- in Rechnung zu stellen.
Art. 2
Die Haftkosten pro Mann und Tag betragen Fr. 150.--.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
cGS -