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Standeskommissionsbeschluss über die Festlegung der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Bauten mit besonderem Publikumsandrang

700.014 · Appenzell Innerrhoden Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/it/docs/ch-ai/gs/700-014/de/standeskommissionsbeschluss-uber-die-festlegung-der-anzahl-abstellplatze-fur-motorfahrzeuge-bei-bauten-mit-besonderem-publikumsandrang

Consultato il 4 set 2026

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Fonte

700.014

Standeskommissionsbeschluss über die Festlegung der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge bei Bauten mit besonderem Publikumsandrang

vom 15.12.2009 (Stand 16.09.2014)

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh.,

gestützt auf Art. 27 Abs. 1 der Verordnung zum Baugesetz vom 22. Oktober 2012 (BauV),

beschliesst:

Art. 1 Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge

Für die Bestimmung der Anzahl Parkplätze bei Bauten mit besonderem Publikumsandrang wie Hotels, Restaurants, Verkaufsstellen, besondere Gewerbebauten und dergleichen sowie für Grossbauten jeglicher Art wird die Schweizer Norm SN 640 281 «Parkieren, Angebot an Parkfeldern für Personenwagen» des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute als anwendbar erklärt.

Art. 2 Anhörung Departement

Bei Abstellplätzen, welche eine direkte Ausfahrt in eine Staats- oder Bezirksstrasse oder erhebliche Auswirkungen auf diese haben, ist das Bau- und Umweltdepartement frühzeitig anzuhören.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.

cGS -