432.213.16
Direktionsverordnung über den Lehrplan 21 des Kantons Bern
vom 23.06.2016 (Stand 01.08.2022)
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 12 und 74 Absatz 2 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG)1 sowie auf Artikel 27 Buchstabe a der Volksschulverordnung vom 10. Januar 2013 (VSV)2,
beschliesst:
Art. 1 Geltungsbereich
Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 21 des Kantons Bern ist für alle öffentlichen deutschsprachigen Volksschulen im Kanton verbindlich.
Art. 2 Inkrafttreten
Der Lehrplan 21 des Kantons Bern tritt wie folgt in Kraft:
für den Kindergarten und das 1. bis 7. Schuljahr: 1. August 2018,
für das 8. Schuljahr: 1. August 2019,
für das 9. Schuljahr: 1. August 2020.
Art. 3 Aufhebung bisheriger Lehrpläne
Der Lehrplan Kindergarten für den deutschsprachigen Teil des Kantons Bern vom 22. November 1999 wird auf den 31. Juli 2018 aufgehoben.
Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Bern 1995 wird wie folgt aufgehoben:
für die Primarstufe und das 7. Schuljahr: 31. Juli 2018,
für das 8. Schuljahr: 31. Juli 2019,
für das 9. Schuljahr: 31. Juli 2020.
A1 Anhang 1: Lehrplan 21 des Kantons Bern
Art. A1-1 Erstfassung
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)3 in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlug nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er kann bei der folgenden Stelle bezogen werden: Schulverlag plus AG Belpstrasse 48 Postfach 366 3000 Bern 14 www.schulverlag.ch Er ist auch auf Internet verfügbar unter: http://be.lehrplan.ch
Art. A1-2 Änderung vom 22. Juni 2022
Die Änderung vom 22. Juni 2022 des Anhangs 1 Lehrplan 21 des Kantons Bern wird nur in Form eines Verweises veröffentlicht. Sie ist auf Internet verfügbar unter: http://be.lehrplan.ch
Bern, 23. Juni 2016
Der Erziehungsdirektor: Pulver
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