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«Zukunft Kunstmuseum Bern» – Sanierung und Ersatzneubau. Kantonsbeitrag an die Projektierung, Verpflichtungskredit 2026–2028

2024.BKD.6179 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 23 apr 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bkd-6179/de/zukunft-kunstmuseum-bern-sanierung-und-ersatzneubau-kantonsbeitrag-an-die-projektierung-verpflichtungskredit-2026-2028

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

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2024.BKD.6179

«Zukunft Kunstmuseum Bern» – Sanierung und Ersatzneubau. Kantonsbeitrag an die Projektierung, Verpflichtungskredit 2026–2028

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 388/2025 Datum RR-Sitzung: 23. April 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.6179 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

«Zukunft Kunstmuseum Bern» – Sanierung und Ersatzneubau. Kantonsbeitrag an die Projektierung, Verpflichtungskredit 2026-2028

Erwägungen

1. Gegenstand

Seit seiner Gründung 1849 hat das Kunstmuseum Bern eine der wichtigsten und vielfältigsten Kunstsammlungen in der Schweiz aufgebaut. Dank der Sammlung, den Ausstellungen und den Sonderausstellungen stösst das Museum national und international auf breite Resonanz. Seit 2015 ist der Kanton Bern alleiniger öffentlicher Finanzierungsträger und finanziert das Kunstmuseum Bern gemäss dem kantonalen Kulturförderungsgesetz als Kulturinstitution von nationaler Bedeutung mittels Leistungsvertrag. Neben Beiträgen zum Betrieb beinhaltet der Leistungsvertrag auch Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt. Investitionen für die Instandsetzung der Liegenschaft sind nicht Bestandteil des Leistungsvertrags. Auf Antrag unterstützt der Kanton Investitionsvorhaben mit Beiträgen, um die Betriebsfähigkeit der Institution sicherzustellen.

Die beiden Museumsgebäude – der Stettlerbau von 1879 und der Erweiterungsbau von 1983 (Atelier 5-Bau) – müssen dringend saniert werden; es bestehen gravierende Mängel hinsichtlich Haus- und Klimatechnik, Tragkonstruktion (Erdbebensicherheit), Barrierefreiheit, Kunstanlieferung und -logistik, Beleuchtung, Sicherheits- und Fluchtwege sowie des langfristigen Kulturgüterschutzes (Kunstdepot). Der Atelier 5-Bau darf aus statischen Gründen nur bis Ende 2030 betrieben werden. Die zeitnahe Sanierung des Stettlerbaus ist nötig, weil die Gebäudetechnik bereits über 25 Jahre alt ist und bei einem weiteren Aufschub das Risiko von Betriebsunterbrüchen und der damit verbundenen hohen Kosten bzw. Reputationsrisiken nicht mehr verantwortet werden kann.

Um den Anforderungen an einen zeitgemässen Museumsbetrieb auch künftig zu genügen und weiterhin Ausstellungen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung durchführen zu können, hat die Stiftung Kunstmuseum Bern in den letzten Jahren in Abstimmung mit der Bildungs- und Kulturdirektion mehrere Lösungskonzepte für die Weiterentwicklung des Kunstmuseums geprüft. Laut einer 2019 publizierten Machbarkeitsstudie bietet ein Ersatzneubau für den Atelier 5- Bau – anstelle einer aufwändigen Sanierung – die beste Lösung, kombiniert mit dem Einbezug der Liegenschaft Hodlerstrasse 6 (gegenwärtig Teil der Polizeiwache Waisenhaus) und der Anbindung an den öffentlichen Raum. Im Vordergrund steht nicht die Vergrösserung der Ausstellungsfläche, sondern ein überzeugendes Gesamtkonzept, das einen effizienten und ressourcenschonenden Museumsbetrieb mit attraktiven Angeboten ermöglicht.

Gestützt auf die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie wurde ein internationaler Architekturwettbewerb durchgeführt. Das Siegerprojekt «Eiger» sieht einen freistehenden Neubau aus Sandstein (UNESCO-Vorgabe) vor, der dem Stettlerbau seine architektonische Eigenständigkeit zurückgibt und das Museum optimal mit dem öffentlichen Raum verbindet. Auch auf betrieblicher Ebene hat das Projekt die breit abgestützte Jury überzeugt.

Das Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern» ist als öffentlich-private Partnerschaft konzipiert. Von den Gesamtkosten von CHF 133 Mio. (Preisstand April 2023 1) für die Sanierung des Stettlerbaus, die Erstellung des Ersatzneubaus sowie die Sanierung des für die Administration und Gastronomie vorgesehenen Gebäudes Hodlerstrasse 6 übernehmen Private, Stiftungen, die Wirtschaft und der Lotteriefonds mehr als 40 Prozent. Für den Kanton fallen gemäss Finanzierungsplan dabei Kosten von CHF 68 Mio. (Preisstand April 2023; voraussichtlich CHF 81 Mio. inkl. Teuerung bis 2033) an. Es wird ein Kostendach für die ordentlichen Staatsmittel von CHF 81.057 Mio. festgelegt (inkl. Architekturwettbewerb und Projektierung). Dies entspricht dem in der GKIP 2025-2034 eingestellten Betrag. Bei den zwei Alternativen zur Realisierung des Siegerprojekts (Varianten «Sanierung» und «Sanierung+») fallen die privaten Finanzmittel weg. Der Variantenvergleich zeigt, dass sich dank dem Einsatz der privaten Mittel für den Kanton eine deutlich attraktivere und nachhaltigere Gesamtlösung realisieren lässt.

Als alleiniger öffentlicher Finanzierungsträger des Kunstmuseum Bern hat der Kanton bereits Beiträge an die Machbarkeitsstudie und den Architekturwettbewerb gesprochen (RRB 629/2018). Mit dem beantragten Kredit von CHF 15’700’000 soll auf der Grundlage des Siegerprojekts die Projektierung der Sanierungsmassnahmen und des Ersatzneubaus bis und mit Ausschreibung (SIA-Phase 41) finanziert werden. Mit Einbezug der SIA-Phase 41, die bereits Ausschreibungen für wichtige Gewerke beinhaltet, kann die Kostengenauigkeit für den Realisierungskredit entscheidend erhöht werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 2 Bst. c, Art. 4, Art. 5 Abs. 2 Bst. b, Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 Bst. d, Art. 13, Art. 14 und Art. 16 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 3 Abs. 1 Bst. b der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) ‒ Art. 22, Art. 27, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 27 und Art. 34 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Einmalige, neue Ausgabe (Art. 27, Art. 30 Abs. 1 FHG)

Quelle: Vergleichende Grobschätzung der Baukosten Büro für Bauökonomie 2024, Kostenstand 2023

4. Massgebende Kreditsumme

Wettbewerbs- und Projektierungskosten CHF CHF Kosten Architekturwettbewerb 2’450’000 abzgl. Anteil Stiftung Kunstmuseum Bern -1’500’000 abzgl. Kantonsbeitrag bewilligt mit RRB 629/2018 -700’000 abzgl. Zusatzkredit für Bereinigungsstufe bewilligt am 3. April 2024 von der Bildungs- und Kulturdirektorin -250’000 -2’450’000

Planungskosten SIA 31 (Vorprojekt) 2’100’000 SIA 32 (Bauprojekt) 5’200’000 SIA 33 (Bewilligung) 500’000 SIA 41 (Ausschreibung) 4’340’000 12’140’000 4% Nebenkosten auf Planungskosten 485’600 Projektleitung (Bauherrentreuhand, Qualitätsmanagement, Leitung einzelner Teilprojekte) in den Jahren 2025-2029 1’500’000 Juristen, Spezialisten 230’000 Unvorhergesehenes 200’000 Nettokosten 14’555’600 Reserve für 3% Teuerung: Herleitung gemäss Ausführung abzgl. Rundung 430’524 Nettokosten inkl. Reserve 14’986’124 8.1% Mehrwertsteuer 1’213’876 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV 16’200’000 abzüglich vorgezogener Projektierungskredit bewilligt am 27. Juni 2023 von der Bildungs- und Kulturdirektorin -500’000 Zu bewilligender Projektierungskredit 15’700’000

Auf Basis der zu erwartenden Baukosten wurden die Projektierungskosten für die SIA-Phasen 31-41 berechnet. Die SIA-Phase 41 wird in die Projektierung integriert, um eine möglichst grosse Kostengenauigkeit für die Realisierung zu erreichen. Diese Phase beinhaltet bereits Ausschreibungen zu den wichtigsten Gewerken und somit konkrete Angebote, die für die Bestimmung des Realisierungskredits massgeblich sind. Die Projektierungskosten enthalten ebenfalls Kosten für die Projektleitung inklusive Leitung einzelner Teilprojekte, Jurybegleitung, projektbezogenes Qualitätsmanagement, Aufwände für Design to Cost während der Projektierung sowie eine Position für Juristinnen/Juristen und Spezialistinnen/Spezialisten.

Der Kreditantrag enthält eine Reserve für die Kosten der Teuerung im Umfang von 3 Prozent. Über die gesamte Dauer der Projektierung und Realisierung wird von einem Prozent jährlicher Teuerung ausgegangen. Vorliegender Antrag berücksichtigt nur die Teuerung für die Phase der Projektierung in den Jahren 2026-2028. Bezogen auf den Stichtag für die Teuerungsberechnung (April 2023) ergeben sich sechs Jahre, welche abgedeckt werden müssen. Da die Kosten über die Zeit gestaffelt anfallen, wird die erwartete Teuerungsentwicklung (%) halbiert.

Die Zusagen der privaten Geldgeber basieren auf der Annahme, dass das Projekt «Eiger» realisiert wird. Sie stellen ihre Mittel ausschliesslich für die Phase Realisierung (Bauleistungen) zur Verfügung, da sie die Gewissheit haben wollen, dass das Projekt im Sinn des Grundkonzepts «Zukunft Kunstmuseum Bern» umgesetzt wird. Der Projektierungskredit ist daher ohne private Gelder zu finanzieren.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2026 bis 2028, der voraussichtlich mit den folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird:

Rechnungsjahre 2026 bis 2028 Profitcenter 4487010001 Kulturförderung Innenauftrag 484100010001 Kulturförderung Museen und bildende Kunst Konto 565000000 Eigene Investitionsbeiträge an private Unternehmungen

Voraussichtliche Zahlungen: 2026 CHF 6’700’000 2027 CHF 7’200’000 2028 CHF 1’800’000 Total CHF 15’700’000

Der Kantonsbeitrag ist im Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 zum grössten Teil enthalten. Die Integration der SIA-Phase 41 führt zu einer Verschiebung der Kosten von der Realisierung zur Projektierung. Diese Verschiebung kann teilweise kompensiert werden durch Verzögerungen und Verschiebungen bei anderen Bauvorhaben.

Die ergänzenden Angaben zu den Investitionen befinden sich unter Ziffer 5.5 des Vortrags.

6. Bedingungen

a) Der Beitrag an die Projektierung stellt eine Obergrenze dar. Zusätzliche Kosten werden nicht berücksichtigt. b) Der Beitrag wird in Tranchen ausbezahlt. c) Es ist das öffentliche Beschaffungsrecht zu berücksichtigen. d) Der Beitrag an die Projektierung stellt kein Präjudiz für weitere Beiträge an das Vorhaben dar. e) Für das Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern» gilt ein Kostendach für die ordentlichen Staatsmittel von CHF 81.057 Mio. Dieser Betrag beinhaltet die Kantonsbeiträge an den Architekturwettbewerb und die Projektierung sowie den Staatsbeitrag an den Ausführungskredit inkl. Teuerung bis Bauvollendung und Reserven. f) Beim Ausführungskredit ist aufzuzeigen, in welchen Bereichen des vorliegenden Sanierungs- und Ersatzneubauvorhabens Kosten eingespart werden können (Design to Cost), um das Kostendach einzuhalten. Gleichzeitig sind die Folgen der Einsparungen aufzuzeigen. g) In Bezug auf die bauliche Realisierung ist auf die Anforderungen der Kantonspolizei, welche in unmittelbarer Nachbarschaft die Polizeikaserne betreibt, Rücksicht zu nehmen: – Der Blick in den Innenhof (Parkierung Einsatzfahrzeuge) muss vom Gebäude der Hodlerstrasse 6 durch geeignete Massnahmen unterbunden werden. Gäste und Mitarbeitende des KMB dürfen keinen direkten Einblick in die Gebäude der Kapo Bern bzw. die unmittelbar dazugehörenden Flächen haben. Es geht dabei um zentrale Themen der Sicherheit, des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter. – Bei der Gestaltung der Umgebung ist zwingend darauf zu achten, dass diese nicht das Übersteigen der Mauer in den Innenhof (Parkierung Einsatzfahrzeuge) ermöglichen.

– In Bezug auf die Festlegungen in Kapitel «3.4.4 Aufwertung der Hodlerstrasse im Dialog mit Betroffenen» gilt es zudem zu beachten, dass für die Kantonspolizei die rasche Durchquerung der Innenstadt von West nach Ost und von Ost nach West sowie die Zu- und Wegfahrt zur Polizeikaserne (Waisenhausplatz 32 / Hodlerstrasse 6a) jederzeit gewährleistet werden müssen. Die erwähnten Massnahmen der Verkehrsberuhigung dürfen nur so weit realisiert werden, dass sowohl dringliche Einsatzfahrten (Blaulicht / Sirene) wie auch reguläre Fahrten der Einsatzfahrzeuge jederzeit umfassend gewährleistet werden können. – Im weiteren Projektverlauf und den Bauphasen sind die SID sowie die Kantonspolizei zwingend eng einzubeziehen, damit der Polizeibetrieb jederzeit ungestört gewährleistet werden kann.

7. Begründung

Die beiden Museumsgebäude – der Stettlerbau von 1879 und der Erweiterungsbau von 1983 (Atelier 5-Bau) – müssen dringend saniert werden. Laut einer 2019 publizierten Machbarkeitsstudie bietet ein Ersatzneubau für den Atelier 5-Bau – anstelle einer aufwändigen Sanierung – die beste Lösung, kombiniert mit dem Einbezug der Liegenschaft Hodlerstrasse 6 und der Anbindung an den öffentlichen Raum. Das beim durchgeführten internationalen Architekturwettbewerb siegreiche Projekt «Eiger» beinhaltet die Sanierung des Stettlerbaus, die Erstellung eines Ersatzneubaus für den Atelier 5-Bau sowie die Sanierung des Gebäudes an der Hodlerstrasse

6. Mit dem beantragten Kredit von CHF 15’700’000 soll auf der Grundlage des Siegerprojekts die Projektierung der Sanierungsmassnahmen und des Ersatzneubaus bis und mit Ausschreibung (SIA-Phase 41) finanziert werden. Dafür ist die Stiftung Kunstmuseum Bern auf finanzielle Unterstützung durch den Kanton Bern angewiesen.

8. Finanzreferendum

Der Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat