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Gemeinde Bern, partielle Instandstellung Aareufer, Schönau - Gaswerkareal. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 420.20456)

2025.BVD.4872 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 22 ott 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bvd-4872/de/gemeinde-bern-partielle-instandstellung-aareufer-schonau-gaswerkareal-verpflichtungskredit-sap-nr-420-20456

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2025.BVD.4872

Gemeinde Bern, partielle Instandstellung Aareufer, Schönau - Gaswerkareal. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 420.20456)

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1091/2025 Datum RR-Sitzung: 22. Oktober 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.4872 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Bern, partielle Instandstellung Aareufer, Schönau - Gaswerkareal; Verpflichtungskredit (SAP Nr. 420.20456)

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem zu bewilligenden Verpflichtungskredit von CHF 1 713 000 (Gesamtkosten von CHF 2 910 000 abzüglich Bundesbeitrag von CHF 1 015 000 und der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 182 000) sollen diejenigen Stellen des linken Aareufers zwischen der Schönau und dem Gaswerkareal instand gestellt werden, die nicht bereits durch das Hochwasserschutzprojekt der Stadt Bern abgedeckt werden.

Bauherr des Wasserbauprojekts ist der Kanton Bern, vertreten durch das Tiefbauamt, Oberingenieurkreis II.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Programmvereinbarung vom 11. Juni 2025 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programm - ziele im Bereich «Gravitative Naturgefahren WBG» 2025–2028 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 2, 29 und 29a ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gesamtkosten gemäss Projekt CHF 2 910 000 ./. nicht anrechenbare Kosten gemäss Art. 29 WBV – CHF 10 000 Anrechenbare Kosten gemäss Art. 29 WBV CHF 2 900 000 ./. Bundesbeitrag von 35 % aus Programmvereinbarung «Gravitative – CHF 1 015 000 Naturgefahren WBG» 2025–2028 nicht anrechenbare Kosten gemäss Art. 29 WBV CHF 10 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 1 895 000

./. mit Ausgabenbewilligung TBA vom 4. Dezember 2024 bewilligte – CHF 182 000 Projektierungskosten Zu bewilligender Kredit CHF 1 713 000

Die Stadt Bern beteiligt sich gemäss Art. 37a und 38a WBG mit voraussichtlich CHF 1 160 000 an den anrechenbaren Kosten. Sie hat ihre Kostenbeteiligung jedoch noch nicht zugesichert.

In den Gesamtkosten ist eine Risikoposition von CHF 530 000 enthalten für den Fall, dass während der Bauzeit ein Hochwasser auftritt und sich die Bauzeit dadurch verzögert und Mehrkosten entstehen.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG, Art. 29 FHaV). Preisbasis: August 2025; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre

Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 und Art. 33 FHG

Produktgruppe Infrastrukturen

Programm und Programmziel Bund Gravitative Naturgefahren WBG, PZ 1 Grundangebot

Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2025 enthalten und im Finanzplan 2026-2028 eingestellt sind:

Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 502000000 Tiefbauamt, Wasserbau Kanton 2025 CHF 680 000 2026 CHF 1 000 000 2027 CHF 1 230 000 Total CHF 2 910 000

Der Bundesbeitrag von CHF 1 015 000 wird über das Konto 630000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Investitionsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 2 910 000 0 2 910 000

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2025 2026 2027 2028 2029 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.895 0.445 0.650 0.800 0.0 0.0 0.0 In der GKIP 2024 eingestellt

Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Position «HWS-Projekte entlang der Aare».

5.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Gewässerkorrektion 1 895 000 50 37 900

Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

5.4 Weitere Folgekosten

Es entstehen keine Folgekosten.

6. Begründung

Die Stadt Bern setzt den Hochwasserschutz entlang der Aare auf dem Gemeindegebiet von Bern um. Die Massnahmen wurden im kommunalen Wasserbauplan «Gebietsschutz Quartiere an der Aare» am 19. November 2023 erlassen und vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 3. Januar 2025 genehmigt. Der Grosse Rat hat am 1. September 2025 den Kantonsbeitrag von CHF 32 892 000 für die Realisierung des Wasserbauplans mit Gesamtkosten von CHF 148 860 000 bewilligt.

Seit 2015 ist der Kanton an der Aare grundsätzlich wasserbaupflichtig. Das vorgenannte Hochwasserschutzprojekt der Stadt Bern ist das letzte Projekt, das noch durch eine Gemeinde umgesetzt wird, da dieses zum Zeitpunkt der Übernahme der Wasserbaupflicht an der Aare durch den Kanton bereits weit vorgeschritten war. Die Projektierung der wasserbaulichen Massnahmen startete im Jahr 2013. Damals hatte man angenommen, dass am linken Aareufer im Abschnitt Schönau bis Ende Gaswerkareal nur eine teilweise Sanierung nötig ist. Die im Frühling 2024 durchgeführten Inspektionen haben aber ergeben, dass weitere Teile des Ufers saniert werden müssen. Der Kanton hat darauf ein eigenes Projekt erarbeitet, das unter eigener Bauherrschaft umgesetzt werden soll.

Diejenigen linksufrigen Abschnitte von der Schönau bis Gaswerkareal mit einer Länge von total rund 930 m, die nicht bereits durch den genehmigten und rechtskräftigen kommunalen Wasserbauplan der Stadt Bern abgedeckt sind, müssen im Rahmen einer kantonalen Wasserbaubewilligung genehmigt werden.

Das Hochwasserschutzprojekt der Stadt Bern und die Ufersanierung durch den Kanton bedingen sich gegenseitig nicht, da sie grundsätzlich technisch und zeitlich unabhängig voneinander realisiert werden könnten. Aufgrund der räumlichen Nähe können bei gleichzeitiger Realisierung aber wichtige Synergien genutzt werden. Damit können Kosteneinsparungen erzielt werden (z.B. gemeinsame Baupiste).

Dies führt dazu, dass im Sanierungsperimeter Arbeiten beider Wasserbaupläne stattfinden (vgl. Abbildungen).

Abschnitt Gemeindegrenze bis Schönausteg: violett Stadt Bern, rot Kanton Bern

Abschnitt vom Schönausteg bis zur Dampfzentrale: violett Stadt Bern, rot Kanton Bern

Die wasserbaulichen Arbeiten des Kantons an der Aare finden Herbst 2025 bis Frühling 2026 statt.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion