2025.BVD.5028
Bern, Fellerstrasse 11+11a, Raumrochaden mit Ergänzungspavillon. Zusatzkredit für die Ausführung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1335/2025 Datum RR-Sitzung: 3. Dezember 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.5028 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Fellerstrasse 11+11a, Raumrochaden mit Ergänzungspavillon, Zusatzkredit für die Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Die Hochschule der Künste HKB der Berner Fachhochschule BFH ist seit 2006 auf dem Areal der Fellerstrasse 11 in Bern untergebracht. Am 14. März 2023 hat der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit für die Ausführung über CHF 6 420 000 (Gesamtkosten von CHF 7 350 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 930 000) für das Projekt «BFH, Fellerstrasse 11, Raumrochaden mit Ergänzungspavillon» (2020.BVD.8453) genehmigt.
Bei der nachfolgenden weiteren Bearbeitung zeigte sich, dass die Bewilligungsfähigkeit des geplanten zweigeschossigen Erweiterungspavillons aufgrund potenzieller Anprallrisiken wegen der angrenzenden BLS-Geleise gefährdet ist. Zudem überschritten die Kosten wegen zusätzlichen Auflagen das bewilligte Budget deutlich. Infolgedessen musste das Projekt überarbeitet werden. Für den zusätzlich notwendigen Planungsaufwand sowie Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Auflagen und Umgebungsarbeiten wird ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 996 000 nötig.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule (FaG; BSG 435.411), Art. 4, 49c ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181), Art. 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 14. März 2023 betreffend «Bern, Fellerstrasse 11+11a, Raumrochaden mit Ergänzungspavillon, Zusatzkredit für die Ausführung» (2020.BVD.8453)
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand: Hochbaupreisindex Espace Mittelland (Basis: Oktober 1998 = 100 Punkte)
Aktuelle Endkostenprognose (aktueller Preisstand: Oktober 2024, 142.9 Punkte) CHF 8 660 000 ./. bereits mitbewilligte Vorvertragsteuerung gemäss Art. 29 Abs. 1 FHaV – CHF 314 000 ./. bereits mitbewilligte Vertragsteuerung gemäss Art. 29 Abs. 2 FHaV – CHF 0 Gesamtkosten (ursprünglicher Preisstand: April 2022, 137.4) CHF 8 346 000 ./. mit GRB vom 6. März 2023 bewilligter Ausführungskredit (2020.BVD.8453) inkl. Projek- – CHF 7 350 000 tierungskosten Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 36 FHaV CHF 996 000 und zu bewilligender Zusatzkredit Mehrbedarf, bestehend aus: ‒ Zusätzlicher Planungsaufwand CHF 525 000
‒ Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Auflagen CHF 198 000 ‒ Mehrkosten Umgebung CHF 273 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV). Es gilt dabei die Preisbasis des ursprünglichen Kredits: BPI Espace Mittelland Stand April 2022, 137.4 Punkte.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 35 FHG. Die Zahlungen werden voraussichtlich wie folgt abgelöst und sind im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt:
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Konto Bezeichnung Jahr 313000000 Übrige Dienstleistungen Dritte 2027 CHF 290 000 504000000 Erwerb und Erstellung Liegenschaften bisher CHF 1 026 000 504100000 Umbau Liegenschaften bisher CHF 629 000 504000000 Erwerb und Erstellung Liegenschaften 2026 CHF 2 710 000 504100000 Umbau Liegenschaften 2026 CHF 1 000 000 504000000 Erwerb und Erstellung Liegenschaften 2027 CHF 1 000 000 504100000 Umbau Liegenschaften 2027 CHF 2 005 000 Total Erwerb und Erstellung Liegenschaften / Umbau Liegenschaften CHF 8 660 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 8 370 000 6 026 400 2 343 600 0
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total Vorjahre 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 8.37 1.005 0.65 4.0 2.715 0 In der GKIP 2025 eingestellt 8.5 1.005 0.65 4.0 2.845 0
5.3 Jährlicher Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Unterricht Bildung Forschung, Gebäude (Rohbau 1) 1 420 000 80 17 750
Unterricht Bildung Forschung (Übriges Gebäude) 6 950 000 25 278 000
Die zu ersetzende Bauteile verursachen einen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand in der Höhe von CHF 45 000 aufgrund noch nicht vollständig abgeschriebener Metallbauarbeiten.
5.4 Weitere Folgekosten
Die baulichen Massnahmen haben keine Auswirkungen auf die Personalkosten und sie verursachen auch keine direkten Folgekosten.
6. Begründung
6.1 Ausgangslage
Die Hochschule der Künste HKB der Berner Fachhochschule BFH ist seit 2006 auf dem Areal der Fellerstrasse 11 in Bern untergebracht. Dem Standort Fellerstrasse 11 zugehörig ist ebenfalls die Schwabstrasse 10 in der Nachbarschaft. Beide Standorte werden als Hauptstandort für die visuellen Künste der HKB auch nach dem Bezug des Campus Bern der BFH langfristig weitergeführt.
Da die HKB mehr Platz braucht, war mittelfristig ein grösserer Erweiterungsbau an der Fellerstrasse 11 vorgesehen. Im Rahmen der Priorisierung der Hochbauvorhaben 2021 wurde jedoch der Verzicht auf diesen Erweiterungsbau beschlossen. Anstelle des Erweiterungsbaus sollen nun bestehende Räumlichkeiten der HKB zusätzlich aktiviert und mit Raumrochaden sowie räumlichen Umstrukturierungen an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Zudem soll ein Ergänzungspavillon aufgestellt und damit der HKB zusätzliche Flächen von rund 660 m 2 zur Verfügung gestellt werden, da sie heute für den vollausgebauten Studienbetrieb insgesamt über zu wenig Fläche verfügt.
Am 14. März 2023 hat der Grosse Rat für das Projekt «BFH, Fellerstrasse 11, Raumrochaden mit Ergänzungspavillon» einen Verpflichtungskredit für die Ausführung über CHF 6.42 Mio. genehmigt (Gesamtkosten von CHF 7.35 Mio. abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von CHF 0.93 Mio.; 2020.BVD.8453).
Namentlich waren die folgenden Massnahmen vorgesehen: – Räumliche Optimierungen im Unter- und Erdgeschoss des bestehenden Fabrikgebäudes für die Erweiterung der Mediothek, ein Materialarchiv sowie Rochaden und Umnutzungen bestehender Räume.
– Umnutzung des Kesselhauses zu Unterrichtsräumen mit Publikumsverkehr, inkl. Einbau einer WC-Anlage und einer kleinen Küche für die Aufbereitung des Caterings. Dies bedingt die Auslagerung der bestehenden Hausdienst- und Lagerflächen in das Untergeschoss des Hauptgebäudes bzw. in den Ergänzungspavillon. – Neubau eines zweigeschossigen Ergänzungspavillons aus Holz mit Seminarräumen, die auch als Arbeitsplätze verwendet werden können, sowie für die Werkstatt und die Betriebsfahrzeuge des Hausdienstes und die Haustechnik inkl. Verkehrs- und Nebenflächen. In Absprache mit der Denkmalpflege sollte der Pavillon im Bereich zwischen Kesselhaus und Bahnlinie entlang einer bestehenden Baulinie platziert werden. – Erstellen neuer Parkplätze für Personenwagen und Velos, damit die minimale Anzahl Parkplätze auch nach der Aufhebung der Parkplätze am künftigen Standort des Pavillons weiterhin zur Verfügung gestellt werden kann.
6.2 Zusatzkredit
Bei der weiteren Bearbeitung zeigte sich, dass die Bewilligungsfähigkeit des geplanten zweigeschossigen Erweiterungspavillons aufgrund von potenziellen Anprallrisiken wegen der angrenzenden BLS- Gleise gefährdet ist. Weiter führten erhöhte Anforderungen bei gesetzlichen Auflagen bezüglich Einhaltung von Vorgaben der Denkmalpflege sowie des Minergie-Labels, insbesondere im Bereich des Kesselhauses (zusätzliche Wandverkleidungen und Innenverglasungen) und Anpassungen an der Umgebung (Terrainhöhen zugunsten Hochwasserschutz, gedeckte Velostellplätze sowie Aussenbeleuchtung), dazu, dass die voraussichtlichen Kosten den bewilligten Kredit deutlich überschreiten. Infolgedessen musste das Projekt überarbeitet werden, um die Kosten zu reduzieren.
Das Projekt wurde insbesondere im Bereich des Ergänzungspavillons überarbeitet. Beim Pavillon handelt es sich gemäss Richtlinien der BLS um ein Gebäude mit hohem Schadenpotential, das häufig eine hohe Personendichte aufweist (wie z.B. Veranstaltungs- oder Schulungsräume). Weil sich im relevanten Streckenabschnitt zudem eine Weiche befindet, gilt ausserdem ein erhöhtes Anprallrisiko. Bauten sollen im Nahbereich von Weichen deshalb, wenn immer möglich, vermieden werden. Erst nach der Beschlussfassung durch den Grossen Rat wurde bekannt, dass sich das Schadensrisiko mit baulichen Schutzmassnahmen nur teilweise kompensieren lässt, verbunden mit erheblichen Mehrkosten.
In der Folge wurde der Standort des Pavillons auf dem Areal angepasst und damit eine grössere Entfernung zu den BLS-Gleisen geschaffen. Zudem wurde die Grösse des Pavillons reduziert, so dass die Personendichte weniger hoch ist. Ursprünglich war ein zweiter Seminarraum im neuen Pavillon geplant. Aufgrund der Reduktion des Pavillons muss dieser nun im Hauptgebäude untergebracht werden. Dies ist durch eine Optimierung im Bereich der Mediothek im Hauptgebäude möglich. Dadurch ist nur noch ein einstöckiger Pavillon nötig. Die Räume für den Hausdienst verbleiben wie geplant im Pavillon. Die Projektanpassungen und Änderungen der Raumordnung haben keine Auswirkungen auf die künftige Kapazität. Das Raumprogramm kann wie bestellt und vom Grossen Rat bewilligt umgesetzt werden.
Weil die zusätzlichen Umplanungskosten, die Mehrkosten aufgrund der gesetzlichen Auflagen sowie der notwendigen Anpassungen an der Umgebung nicht vollumfänglich über die Verwendung der Reserven gedeckt werden können, wird ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 996 000 nötig.
6.3 Weitere Massnahmen auf dem Areal
Ab Januar 2026 starten im Hauptgebäude die Arbeiten betreffend die Instandsetzung der Beleuchtung, den Ersatz der Kälteanlage, die Revision der Sprinkleranlage und den Rückbau der alten UKV- Verkabelung. Dabei handelt es sich um reine Unterhaltsmassnahmen, die aus dem Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften finanziert werden. Der Ausführungsbeschluss liegt in der Kompetenz des Regierungsrats und wird diesem aus Transparenzgründen gleichzeitig mit dem vorliegenden Zusatzkredit unterbreitet.
Unterhaltsarbeiten werden immer dann bei Bauprojekten mitbeantragt, wenn zum Zeitpunkt der Projektierung ein zeitlicher und/oder sachlicher Zusammenhang besteht. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Zum Zeitpunkt des Starts des Bauprojekts im Jahr 2019 waren die nun nötigen Unterhaltsmassnahmen im Hauptgebäude noch nicht bekannt und konnten somit nicht gleichzeitig geplant und beantragt werden. Zudem ist das Projekt «Raumrochaden mit Ergänzungspavillon» zur Deckung des Raumbedarfs der HKB notwendig, die Unterhaltsmassnahmen dagegen aus Gründen der Betriebssicherheit und des Werterhalts. Die Arbeiten auf dem Areal bedingen sich gegenseitig auch nicht. Die Unterhaltsmassnahmen werden unabhängig von den Raumrochaden und dem Ergänzungspavillon im Jahr 2026 durchgeführt und behindern die Umsetzung der Raumrochaden im Hauptgebäude nicht, die ab 2027 geplant sind. Der Betrieb kann somit aufrechterhalten werden.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion