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Vollzug des verlängerten Angebotsbeschlusses 2022–2026 des Grossen Rates vom 9. März 2021, respektive vom 6. März 2024; Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2026 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur. Verpflichtungskredit

2025.BVD.5442 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 25 feb 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bvd-5442/de/vollzug-des-verlangerten-angebotsbeschlusses-2022-2026-des-grossen-rates-vom-9-marz-2021-respektive-vom-6-marz-2024-bestimmung-des-angebots-im-offentlichen-regional-und-ortsverkehr-fur-das-fahrplanjahr-2026-und-festlegung-der-zu-leistenden-abgeltungen-fur-das-angebot-und-die-infrastruktur-verpflichtungskredit

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2025.BVD.5442

Vollzug des verlängerten Angebotsbeschlusses 2022–2026 des Grossen Rates vom 9. März 2021, respektive vom 6. März 2024; Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2026 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur. Verpflichtungskredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 180/2026 Datum RR-Sitzung: 25. Februar 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.5442 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vollzug des verlängerten Angebotsbeschlusses 2022-2026 des Grossen Rates vom 9. März 2021, respektive vom 6. März 2024; Bestimmung des Angebots im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr für das Fahrplanjahr 2026 und Festlegung der zu leistenden Abgeltungen für das Angebot und die Infrastruktur; Verpflichtungskredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Der Grosse Rat hat am 9. März 2021 das Angebot im öffentlichen Verkehr 2022–2025 (2020.BVD.4550) beschlossen und am 6. März 2024 angepasst und bis Ende 2026 (2023.BVD.3424) verlängert. Das Verkehrsangebot 2026 wurde im Sommer 2025 abschliessend festgelegt, damit die Unternehmen rechtzeitig für den Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 sicherstellen konnten.

Die Offerten 2026 wurden von den Transportunternehmen auf dem Kenntnisstand vom Spätsommer 2025 neu berechnet, per Ende September 2025 eingereicht und abschliessend bereinigt. Die definitiven Offerten bilden die Basis für den Abschluss der Angebots- und Leistungsvereinbarungen 2026 zwischen den Bestellern Bund und Kantone und den Transportunternehmen.

Die Abgeltungen betreffen die vom Kanton bestellten Leistungen für das Fahrplanjahr 2026 ‒ für den öffentlichen Regional- und Ortsverkehr; ‒ für den Schmalspurgüterverkehr der Chemin de fer du Jura und der Wengernalpbahn; ‒ für beschlossene Tarifmassnahmen; ‒ für Infrastrukturleistungen und andere zur Erbringung der Orts- und Regionalverkehrsangebote bestellte Leistungen.

Für die Abgeltung sind Ausgaben von brutto CHF 275 760 000 nötig. Daran beteiligen sich die die bernischen Gemeinden mit einem Drittel bzw. CHF 91 920 000 (Artikel 29 FILAG). Der Regierungsrat bewilligt die Nettoausgaben von CHF 183 840 000 zulasten des Kantons.

2. Rechtsgrundlage

2.1 Bundesgesetzgebung

‒ Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1), Artikel 28 ff. ‒ Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) ‒ Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV; SR 745.16)

2.2 Kantonale Gesetzgebung

‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4) ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV, BSG 762.412) ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 9. März 2021 über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 (2020.BVD.4550) ‒ Grossratsbeschluss vom 6. März 2024 über die Verlängerung und Anpassung des Angebotsbeschlusses für den öffentlichen Verkehr 2022 2025 bis Ende 2026 (2023. BVD.3424)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe massgebende Kreditsumme

ÖV-Abgeltungen Verkehr und Infrastruktur Fahrplanjahr 2026 CHF 275 760 000

./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 29 FILAG) – CHF 91 920 000

Massgebende Kreditsumme gemäss Art. 27 FHG zulasten Kanton CHF 183 840 000

Zu bewilligende Ausgaben CHF 183 840 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG.

Gemäss Art. 15 Bst. d ÖVG ist der Regierungsrat abschliessend für die Ausgabenbewilligung zuständig.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind.

Konto Kontobezeichnung Jahr Betrag brutto 363200701 Beiträge an Gemeinden + Gemeindezweckverbände 2026 CHF 300 000 363400701 Beiträge an öffentliche Unternehmen 2026 CHF 275 160 000 2027 CHF 200 000 363500701 Beiträge an private Unternehmen 2026 CHF 100 000 Total CHF 275 760 000

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt.

Die Gemeindebeiträge von CHF 91.92 Mio. werden über das Konto 463200000 vereinnahmt.

Das Fahrplanjahr 2026 dauert vom 14. Dezember 2025 bis 12. Dezember 2026. Der Anteil für das Kalenderjahr 2025 (14. bis 31. Dezember 2025) wurde in der Jahresrechnung 2025 transitorisch abgegrenzt (CHF 13.6 Mio.).

Die effektiven Auszahlungen erfolgen mehrheitlich im Jahr 2026. Einzelne Zahlungen erfolgen auf Abrechnung und werden voraussichtlich erst im 2027 ausbezahlt.

5. Ermächtigung

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird ermächtigt, die für die Umsetzung des Angebotsbeschlusses 2022–2026 notwendigen Vereinbarungen zu unterzeichnen. Darin werden die bestellten Angebote und die Abgeltungen mit den jeweiligen Transportunternehmungen festgelegt.

Die Tarifmassnahmen und weitere Leistungsbestellungen (u. a. Kundenzufriedenheitsumfrage, Qualitätsmessung Ortsverkehr etc.) werden in separaten Vereinbarungen geregelt.

Die Bestellung der Ortsverkehrsinfrastruktur (Tramnetz Bern) erfolgt in einer Infrastruktur-Leistungsvereinbarung.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilage ‒ Angebotsänderungen 2026