2025.GSI.1256
Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes 2020–2023. Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 718/2025 Datum RR-Sitzung: 2. Juli 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2025.GSI.1256 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes 2020 – 2023 Abrechnung Verpflichtungskredit zuhanden der Finanzkommission
Erwägungen
1. Ausgangslage
Spitalversorgungsgesetz
Das Spitalversorgungsgesetz vom 13. Juni 2013 (SpVG; BSG 812.11) sieht vor, dass der Kanton auf der Grundlage der Versorgungsplanung weitere Leistungen im öffentlichen Interesse zusätzlich einkaufen und vergüten kann, wenn sie nicht kostendeckend erbracht werden können. Insbesondere kann der Kanton mit finanziellen Zuschüssen steuernd eingreifen, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Gemäss Artikel 139 des SpVG beschliesst der Grosse Rat in der Regel alle vier Jahre für folgende Abgeltungen einen Rahmenkredit, die Verwendung des Kredites beschliesst die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Am 2. September 2019 hat der Grosse Rat den Rahmenkredit 2020 -2023 (GRB 401/2019) in der Höhe von CHF 299'353'400 beschlossen.
Neben der pauschalen Abgeltung der stationären Behandlung durch den Kanton gemäss Artikel 58 des Spitalversorgungsgesetzes vom 13. Juni 2013 (SpVG; BSG 812.11) können weitere Beiträge gewährt werden:
– Abgeltung ambulanter Spitalversorgungsleistungen, – Abgeltung der Leistungen integrierter Versorgung, – Abgeltung zusätzlicher Leistungen, – Abgeltung von Vorhalteleistungen, – Ausgaben für die ärztliche und pharmazeutische Weiterbildung, – Beiträge für Modellversuche, – Beiträge für medizinische Innovationen
Der Rahmenkredit für die Jahre 2020 bis 2023 ist abgerechnet und wird der Finanzkommission hiermit zur Kenntnis gebracht.
Der Rahmenkredit wurde abgelöst durch Jahresausführungsbeschlüsse der Direktion (Gesamtbetrag je Jahr).
Beschluss Laufzeit Total bewilligt Total Restkredit per (RRB / GRB) in CHF beansprucht 12.2023 in CHF in CHF
GRB 401/2019 2020-2023 299'353’400 249'492'306 49’861’094
Gesamtergebnis 2020-2023 299'353’400 249'492'306 49’861’094
2. Rechtsgrundlagen, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Rechtsgrundlagen – Spitalversorgungsgesetz vom 13. Juni 2013 (SpVG; BSG 812.11), Artikel 59 bis 69, 104, 115, 116 und Artikel 139 Absatz 1 und 2 – Spitalversorgungsverordnung vom 23. Oktober 2013 (SpVV; BSG 812.112), Artikel 20a ff und Artikel 31 – Organisationsverordnung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (OrV GEF; BSG 152.221.121) vom 29. November 2000, Artikel – Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Artikel 46, 47, 48 Absatz 1 Bst. a, 50 und 53 – Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1) Artikel 149
Ausgabenart – Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit und rechtliche Qua- (Rahmenkredit; Art. 50 und Art. 53 FLG). lifikation der Aus- – Es handelt sich um eine neue Ausgabe gemäss gabe Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe a FLG und mehrheitlich um wiederkehrende Ausgaben gemäss Artikel 47 FLG.
3. Schlussabrechnung
Differenz in TCHF Plan Ist Differenz in %
Ambulante Spitalversorgungsleistungen;
Psychiatrie ambulant und tagesklinisch 154’003 128’107 -25’896 Definitive Einführung PAH Psychiatrie at Home 12’000 1’200 -10’800 ab 2023
Total ambulante 166’003 129’307 -36’696 -22% Spitalversorgungsleistungen
Modellversuche Psychiatrische Behandlung zu Hause (PAH) 9’000 9’819 819 2019 - 2022
Total Modellversuche 9’000 9’819 819 9% Vorhalteleistungen
Vorhalteleistungen (generell) 7’200 6’412 -788 Definitive Einführung PAH (siehe 4’000 0 -4’000 Modellversuche)
Total Vorhalteleistungen 11’200 6’412 -4’788 -43%
Zusätzliche Leistungen
Schwangerschaftsberatung 5’550 6’535 985
Kinderschutzstelle Insel, Kindertelefon 3’300 2’764 -536
weitere zusätzliche Leistungen; Kurzfristiger Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und 0 7’876 7’876 Mitfinanzierung ambulante Bereich Kinderklinik
Total zusätzliche Leistungen 8’850 17’175 8’325 94%
Ärztliche Notfallversorgung in unterversorgten Regionen
Ausgabenbewilligung und Budget ab 2021 3’900 38 -3’862 Total ärztliche Notfallversorgung in 3’900 38 -3’862 -99% unterversorgten Regionen Abgeltung neuer, noch nicht tarifwirksamer Medikamente 20 Patient/innen pro Jahr 11’200 0 -11’200 Total Abgeltung neuer, noch nicht 11’200 0 -11’200 -100% tarifwirksamer Medikamente Unterstützung Netzwerke Grundversorgung Ausgabenbewilligung und Budget ab 2021 11’200 2’050 -9’150 Total Unterstützung Netzwerke 11’200 2’050 -9’150 -82% Grundversorgung Vorhalteleistungen Ärztliche Weiterbildung CHF 15'000.--/ Jahr pro Vollzeitäquivalent 78’000 84’691 6’691
Total ärztliche Weiterbildung 78’000 84’691 6’691 9% Total RRB/GRB 401/2019 299’353 249’492 -49’861 -17%
Der Rahmenkredit 2020 – 2023 zur Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes wird um CHF 49.9 Mio. unterschritten, nachfolgend werden die Abweichungen in den einzelnen Bereichen erläutert:
Unterschreitung ambulante Spitalversorgungsleistungen: CHF - 36.7 Mio. Mit dem damaligen Normkostenmodell, basierend auf einem Einzelleistungskatalog, wurden die anvisierten Zusatzleistungen nicht erreicht. Auf 2023 wurde das Normkostenmodell administrativ massiv vereinfacht und besser steuerbar gestaltet. Mit der administrativen Vereinfachung wurde Zeit zu Gunsten der Patientinnen und Patienten freigespielt, so dass eine stufengerechtere Versorgung sichergestellt werden kann. Bei der definitiven Einführung Psychiatrische Akutbehandlung zu Hause (PAH) wurden deutlich weniger Mittel verwendet als prognostiziert (Unterschreitung von CHF 10.8 Mio.). Die Leistungen werden von der UPD im Kinder- und Jugendbereich, von der STS und der SRO im Erwachsenenbereich erbracht. Im Erwachsenenbereich konnten die erforderlichen Tarifverträge mit den Krankenversicherern erst ab 1. November 2023 abgeschlossen werden. (Siehe auch nachfolgend die Ausführungen zu PAH.)
Psychiatrische Akutbehandlung Zuhause (PAH) Im Betrachtungszeitraum wurde der Modellversuch PAH abgeschlossen und die definitive Einführung des innovativen, stationsäquivalenten Versorgungsmodells erfolgreich umgesetzt. Gesamthaft betrachtet wurden jedoch von den im rubrizierten Verpflichtungskredit eingestellten CHF 25 Mio. rund CHF 11 Mio. eingesetzt. Die PAH-Leistungen sind in den Kategorien «Ambulante Spitalversorgungsleistungen», «Modellversuche» und «Vorhalteleistungen» abgebildet.
Überschreitung Modellversuche: CHF 0.8 Mio. Bei den für den Rahmenkredit reservierten Mitteln für den Modellversuch PAH, welcher bis ins Jahr 2022 lief, kam es zu einer Überschreitung.
Unterschreitung Vorhalteleistungen: CHF - 4.8 Mio. Für die prognostizierten Vorhalteleistungen für die definitive Einführung PAH bestand kein Bedarf und wurde entsprechend nicht verwendet (Unterschreitung CHF 4 Mio.). Gesamthaft wurden der Kredit im Bereich Vorhalteleistungen in den vier Jahren um rund CHF 4.8 Mio. unterschritten.
Überschreitung Zusätzliche Leistungen: CHF 8.3 Mio. Im Zuge der COVID-Pandemie wurde ersichtlich, dass der Bedarf insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie kritisch zugenommen hat. Durch das neue Angebot Akute Krisenintervention in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (AKI KJPP) konnte diese Krise, insbesondere auch in den Regionen, gedämpft werden. Im Bereich Schwangerschaftsberatung werden Leistungen abgegolten, die insbesondere vulnerable Jugendliche und Frauen in schwierigen Situationen mit der Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs in allen Regionen des Kantons Bern unterstützen. Die Kostensteigerung ist ein Abbild des zunehmenden Bedarfs. Durch die Neugestaltung des KispiPhones wurde eine leichte Kostenreduktion erreicht.
Unterschreitung Ärztliche Notfallversorgung in unterversorgten Regionen: CHF - 3.9 Mio. Die Unterstützung des hausärztlichen Notfalldienstes wurde mit dem Pilotprojekt im Oberland West im Jahr 2023 gestartet. Entsprechend wurden im Betrachtungszeitraum die reservierten Gelder nicht im vorgesehenen Umfang verwendet.
Unterschreitung Abgeltung neuer, noch nicht tarifwirksamer Medikamente: CHF - 11.2 Mio.
Der Regierungsrat hat im Rahmen des Planungsprozesses 2023 (Budget 2024/ AFP 2025- 2027) beschlossen, auf den Auf- oder Ausbau der entsprechenden staatlichen Leistung bzw. auf die Ausrichtung entsprechender Beiträge zu verzichten. Die Mittel wurden aus dem Budget gestrichen, auf die Finanzierung wurde verzichtet. Es kann hinzugefügt werden, dass im Betrachtungszeitraum keine entsprechenden Anträge eingegangen sind. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Prozesse bis zur Aufnahme in die Tarifstruktur angepasst und effizienter gestaltet wurden, was zu einer früheren Aufnahme führt.
Unterschreitung Unterstützung Netzwerke Grundversorgung: CHF - 9.1 Mio. Die Projekte im Bereich integrierte Versorgung/Gesundheitsnetzwerke wurden erst gegen Ende des Betrachtungszeitraums eingereicht. Die reservierten Gelder wurden entsprechend nicht im vorgesehenen Umfang verwendet.
Überschreitung Ärztliche Weiterbildung: CHF 6.7 Mio. Die gewünschte Zunahme der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzte sowie der Pharmazeutinnen und Pharmazeuten wurde im Betrachtungszeitraum erreicht. Die Zunahme hat die Erwartungen übertroffen.
4. Reserve
Im Beschluss sind keine Reserven eingeplant.
5. Auflagen des Grossen Rates
Der Grosse Rat hatte keine Auflagen beschlossen.
6. Folgekosten
Da es sich mehrheitlich um wiederkehrende Kosten handelt, fallen keine Folgekosten im Sinne
7. Antrag
Der Regierungsrat beantragt der Finanzkommission des Grossen Rates, von der vorliegenden Schlussabrechnung im Sinne von Art. 39 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) Kenntnis zu nehmen.
Finanzhaushaltsverordnung vom 16.11.2022 (FHaV; BSG 621.1)
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
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