2025.GSI.2946
Ärztliche Weiterbildung: Finanzierung zusätzlicher Weiterbildungsstellen ambulanter Leistungserbringer. Zusatzkredit zu GRB 520 vom 12. September 2023
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 201/2026 Datum RR-Sitzung: 25. Februar 2026 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2025.GSI.2946 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ärztliche Weiterbildung: Finanzierung zusätzlicher Weiterbildungsstellen ambulanter Leistungserbringer für die Jahre 2026 und 2027; 2. Zusatzkredit zu GRB 520 vom 12. September 2023
Erwägungen
1. Gegenstand
Im Nachgang zu den Weiterbildungsleistungen im stationären Bereich gemäss Spitalversorgungsgesetz (SpVG) 1 genehmigte der Grosse Rat mit GRB 520 vom 12. September 2023 einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildungsleistung von ambulanten Leistungserbringern für die Jahre 2024 bis 2027 in der Höhe von 975 000 Franken pro Jahr. Im Sinne der Gleichbehandlung und aufgrund der Bedürfnisse wird zur Stärkung der ambulanten Versorgung analog zum stationären Versorgungsbereich auch im Bereich der ambulanten Leistungserbringer die Erhöhung der Abgeltungsbeiträge von 15 000 Franken auf 30 000 Franken pro Weiterbildungsstelle umgesetzt. Die Erhöhung wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2025 beschlossen, der entsprechende Zusatzkredit von 975 000 Franken hat der Grosse Rat mit GRB 195 vom 4. Juni 2025 im Rahmen der Sommersession verabschiedet.
Aufgrund der nun vorliegenden Daten ist eine Auswertung der ersten beiden Jahre des neuen Abgeltungssystems der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten Bereich möglich. Auch kann eine Prognose zur Anzahl der zusätzlich zu finanzierenden Weiterbildungsstellen vorgenommen werden.
Zwischen dem Einführungsjahr 2023 und dem Abrechnungsjahr 2024 hat sich die Anzahl angemeldeter ambulanter Leistungserbringer von 42 (2023) auf 84 (2024) verdoppelt. Die Anzahl zur Abgeltung gemeldeter Weiterbildungsstellen stieg von 44,17 Vollzeitäquivalenten (2023) auf 93,3 Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Jahr 2024. Bis zum Anmeldeschluss für das Abrechnungsjahr 2025 am 31. Dezember 2025 haben sich wiederum 10 neue ambulante Leistungserbringer angemeldet, so dass mit einem Total von rund 95 ambulanten Leistungserbringern im Abrechnungsjahr 2025 ausgegangen werden kann.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung rechnet die GSI mit einer Zunahme um rund 70 Weiterbildungsstellen. Für diese Potenzialberechnung gehen wir von den ursprünglichen 65 Weiterbildungsstellen aus und rechnen mit max. 70 weiteren Weiterbildungsstellen, was zu 135 Weiterbildungsstellen führt (65 + 70 = 135). Dies ergibt einen zusätzlichen kantonalen Beitrag von
2.1 Mio. Franken (70 x CHF 30 000) jährlich. Folglich wird ein weiterer Zusatzkredit zum GRB 520 vom 12. September 2023 in der Höhe von 2.1 Mio. Franken pro Jahr (2026 und 2027) beantragt.
Spitalversorgungsgesetz vom 13. Juni 2013 (SpVG; BSG 812.11)
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 4 und Art. 8 des Gesundheitsgesetzes vom 2. Dezember 1984 (GesG; BSG 811.01) ‒ Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 35 und Art. 36 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Es handelt sich um eine neue wiederkehrende Ausgabe.
4. Massgebende Kreditsumme
Bereits bewilligter Kredit (GRB 520/2023) CHF 975 000 (pro Jahr) Bereits bewilligter Zusatzkredit (GRB CHF 975 000 (pro Jahr) 195/2023) Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 2 100 000 (pro Jahr) Für die Jahre 2026 und 2027
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Zusatzkredit Konto 363500000 Produktgruppe Gesundheitsversorgung Rechnungsjahre 2026 und 2027 Der Zusatzkredit ist im aktuellen Budget 2026 sowie Aufgaben-/Finanzplan 2027 - 2029 nicht enthalten. Er wird im Jahr 2026 voraussichtlich im Rahmen des Globalbudgets der Produktgruppe Gesundheitsversorgung kompensiert. Für das Jahr 2027 sollen die erforderlichen Mittel im Rahmen der Finanzplanung eingestellt werden.
6. Begründung
Der Regierungsrat will mit dieser Massnahme die ambulanten Leistungserbringer im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung weiterhin finanziell unterstützen und bekennt sich unverändert zur allgemeinen Stossrichtung «ambulant vor stationär».
7. Finanzreferendum
Diese Ausgabenbewilligung untersteht der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt zu publizieren.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat
Beilagen ‒ Vortrag