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Petition «bezahlbare sozialpädagogische Familienbegleitung im Kanton Bern». Antwortschreiben des Regierungsrates

2025.STA.345 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 2 apr 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2025-sta-345/de/petition-bezahlbare-sozialpadagogische-familienbegleitung-im-kanton-bern-antwortschreiben-des-regierungsrates

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2025.STA.345

Petition «bezahlbare sozialpädagogische Familienbegleitung im Kanton Bern». Antwortschreiben des Regierungsrates

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Frau Linda Rüegsegger Hänniweg 25 3614 Unterlangenegg

RRB Nr.: 333/2025 2. April 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Petition «bezahlbare sozialpädagogische Familienbegleitung im Kanton Bern»

Sehr geehrte Frau Rüegsegger Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben am 9. Januar 2025 die Petition «Bezahlbare sozialpädagogische Familienbegleitung im Kanton Bern» mit 320 Unterschriften eingegeben. Sie fordern darin den Regierungsrat auf zu prüfen, ob Familien in Not besser unterstützt werden können, indem sie keine oder nur kleine Beiträge an die sozialpädagogische Familienbegleitung bezahlen müssen. Sie nehmen in Ihrer Petition Bezug auf die aktuellen Vorgaben zur Kostenbeteiligung der Eltern in der Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSV, BSG 213.319.1) und verweisen auf Kantone mit anderweitigen Regelungen, welche Sie für Familien als vorteilhafter erachten.

Verschiedene Artikel der per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzten KFSV erwiesen sich im Vollzug als anspruchsvoll. Dies trifft insbesondere auch auf die Bestimmungen zur Kostenbeteiligung der Unterhaltspflichtigen zu, weshalb die Direktion für Inneres und Justiz eine Anpassung dieser Bestimmungen erarbeitet hat. Der Regierungsrat hat diese Teilrevision der KFSV am 2. April 2025 beschlossen.

Per 1. August 2025 treten damit Änderungen der Verordnung in Kraft, die insbesondere die Kostenbeteiligung betreffen und eine finanzielle Entlastung für betroffene Familien bringen. Mit der Einführung eines Einkommen-Freibetrags, dem Verzicht auf den Einbezug des Einkommens nichtunterhaltspflichtiger Personen (sog. Haushaltseinheiten) sowie der Abschaffung der Progression werden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die Beitragspflichtige künftig erheblich finanziell entlasten werden.

Ein genereller Verzicht auf Kostenbeteiligungen bei ambulanten Leistungen würde sich mit den aktuell geltenden Bestimmungen des Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG, BSG 213.319) nicht vereinbaren lassen. Solche Grundsatzfragen sollen im Rahmen der Evaluation des KFSG geprüft werden, die ab dem Jahr 2027 erfolgen wird.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.02.2025 I Version: 3 Dok.-Nr.: 302567 I Geschäftsnummer: 2025.STA.345 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat ist aber überzeugt, mit den aktuellen Anpassungen der KFSV bereits dem Anliegen Ihrer Petition zu entsprechen, wonach sich die Eltern künftig mit deutlich tieferen Beiträgen an den Kosten für die sozialpädagogischen Familienbegleitungen zu beteiligen haben.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

vi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.02.2025 I Version: 16 I Dok.-Nr.: 2592355 I Geschäftsnummer: 2025.STA.345 2/2