Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Postgesetzes (Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Stellungnahme des Kantons Bern

2026.STA.221 · Regierungsrat des Kantons Bern

Del 1 apr 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-be/regierungsrat/2026-sta-221/de/vernehmlassung-des-bundes-anderung-des-postgesetzes-aufhebung-der-wettbewerbsverzerrung-bei-der-mitgliedschafts-und-stiftungspresse-stellungnahme-des-kantons-bern

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Berna
  3. Consiglio esecutivo del Cantone di Berna
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2026.STA.221

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Postgesetzes (Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bem 8 info.regierungsrat@be.ch vvww.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM per Mail an pg@bakom.admin.ch

RRB Nr.: 319/2026 1. April 2026 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Postgesetzes (Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Änderung des Postgesetzes (Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse).

Mit der Gesetzesanpassung soll die Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse künftig anbieterneutral geregelt werden. Die Zustellungsermässigung soll künftig unabhängig davon gewährt werden, ob die Zustellung durch die Post oder eine registrierte private Anbieterin erfolgt. Private Angebote sollen dabei an vergleichbare Auflagen wie die Post gebunden sein und auch künftig müssen die Bundesbeiträge von den Zustellorganisationen vollumfänglich an die Herausgeber weitergegeben werden.

Der Regierungsrat kann diese Anpassung im Sinne einer Stärkung des Wettbewerbs nachvollziehen. Allerdings dürfte die wettbewerbsfördernde Wirkung aufgrund der Tatsache, dass sich neben der Post aktuell nur ein weiterer Anbieter auf diesem Markt betätigt und ein Markteintritt von weiteren Anbietern vom Bund als unwahrscheinlich erachtet wird', überschaubar sein.

Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung ändert denn auch nichts an dem vom Regierungsrat bereits verschiedentlich kritisierten Festhalten? an einer gattungsorientierten Förderung nach dem Giesskannenprinzip. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Bund seine Medienförderung nicht getrennt nach traditionellen Publikationskanälen gestalten sollte. Er plädiert für eine

1 Vgl. Erläuternder Bericht, S.4. abgerufen am 16.02.2026. 1 2 Vgl. dazu Vernehmlassung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N): Änderung des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG SR 783.0). Stellungnahme des Kantons Bern und Vernehmlassung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S): Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) - Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmenzugunsten der elektronischen Medien. Stellungnahme des Kantons Bem.

Kanton Bern Canton de Berne

konsequent technologieneutrale Förderung, welche damit der seit Jahren zunehmenden Konvergenz bei der Produktion, Distribution und Nutzung von Medienprodukten Rechnung trägt.

Negative Auswirkungen auf Berggemeinden und die Grundversorgung der Post

Bei förderberechtigten Publikationen mit städtischer Leserschaft wird durch die Liberalisierung mit einer Senkung der Zustellungskosten gerechnet. Der Regierungsrat gibt deshalb zu bedenken, dass die Post, wie im erläuternden Bericht beschrieben3, durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung rentable Aufträge im städtischen Raum verlieren dürfte. In peripheren Regionen hingegen, für die die Post eine gesetzliche Verpflichtung für die Gewährleistung einer flächendeckenden Zustellung hat, wird sie voraussichtlich weiterhin die primäre Zustellerin bleiben. Somit schafft die Vorlage potenziell einen Wettbewerbsnachteil für die Post. Durch die entstehenden Fehlbeträge, die bisher durch die Erlöse der Zustellungen im städtischen Raum gedeckt werden konnten, ist mit einer Erhöhung der Preise für Zustellung von Erzeugnissen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse durch die Post zu rechnen, was aufgrund der oben beschriebenen Verlagerung vor allem Publikationen mit einer ländlich geprägten Leserschaft treffen dürfte. Diese Wechselwirkung beurteilt der Regierungsrat kritisch. Er regt deshalb eine Überprüfung der Interessenabwägung zwischen Wettbewerbsöffnung und weiterem Druck auf die Finanzierung der GrundVersorgung an.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Reto Wüthrich, Leiter des Amts für Kommunikation und Kommunikationsbeauftragter des Regierungsrates (reto.wuethrich1@be.ch), zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

3 Änderung des Postgesetzes_Umsetajng Motion 24,3819_Edäutern^r Berichtzur Eröffnung_des Vemehmlassu^^