100.1
Beschluss betreffend Bestimmung der basellandschaftlichen Kantonsfarbe
Vom 02.02.1836 (Stand 02.02.1836)
Auf den Antrag des Regierungsrates, infolge der vom h. Vorort verlangten Eingabe der basellandschaftlichen Standesfarbe zuhanden der eidgenössischen Militäraufsichtsbehörde, beschloss der Landrat in seiner Sitzung vom 2. Februar 1836: Es wird die bereits angenommene weiss und rote Standesfarbe als solche genehmigt.
GS 2.646