369.400
Beschluss des Regierungsrates betreffend die Gebühren für die Benützung der Tierkörpersammelstelle (TKS) des Veterinäramtes des Kantons Basel-Stadt
Vom 29. April 2008 (Stand 1. Januar 2019)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
gestützt auf Art. 40 der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) vom 25. Mai 20111, § 11 der Verordnung betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen vom 20. Dezember 20112 und gestützt auf die §§ 2-4 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 19723,
beschliesst:
Für die Entgegennahme von Kadavern, Konfiskaten und Metzgereiabfällen in der Tierkörpersammelstelle (TKS) des Veterinäramtes des Kantons Basel-Stadt zur Vernichtung wird eine Gebühr von CHF 1.10 pro kg, im Minimum CHF 15 pro Auftrag, erhoben. Diese Gebühr beinhaltet die sachgerechte Vernichtung der entgegengenommenen tierischen Abfälle in einer dafür zugelassenen Anstalt.
Schlussbestimmung Diese Änderung ist zu publizieren; sie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
KB 07.05.2008