649.500
Grossratsbeschluss betreffend Steuerbefreiung der EUROFIMA, Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, im Kanton Basel-Stadt
Vom 29. September 1955 (Stand 13. November 1955)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Im Sinne des Zusatzprotokolls zum internationalen Abkommen über die Gründung der EUROFIMA, Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, die ihren Sitz in Basel nehmen soll, wird der Gesellschaft im Kanton Basel-Stadt Befreiung von der kantonalen und kommunalen Steuer vom Einkommen und vom Vermögen gewährt.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
KB 01.10.1955