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Grossratsbeschluss betreffend die Durchführung der Verlegung der Kleinbasler Teiche
Vom 13. September 1906 (Stand 13. September 1906)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,
auf den Antrag des Regierungsrates, im Anschluss an den Grossratsbeschluss vom 13. Juli 1905 betreffend die Verlegung der Kleinbasler Teiche, beschliesst:
5. Von dem Berichte des Regierungsrates über die Kosten der Teichverlegung wird Kenntnis genommen und demgemäss beschlossen:
f) Die Unterhaltung und Besorgung der Teiche, des Wiesenwuhrs und der Teichwasserzuleitung, ferner die Lieferung des Teichwassers und der elektrischen Kraft an die Bezugsberechtigten erfolgt zu Lasten des Wasserwerks2.
KB 15.09.1906