BeE 365.100
Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung betreffend Festsetzung der Hundesteuer
Vom 7. Dezember 1993 (Stand 1. Januar 1994)
Die Einwohnergemeindeversammlung Bettingen, gestützt auf § 2 Abs. 3 des Gesetzes betreffend das Halten von Hunden vom 21. Januar 19821, auf Antrag des Gemeinderates, beschliesst:
Die Hundesteuer wird auf Fr. 120.– für den ersten Hund und damit auf Fr. 240.– für jeden weiteren Hund je Person oder Haushalt oder Betrieb festgelegt.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er wird am 1. Januar 1994 wirksam. Gleichzeitig wird der Beschluss der Einwohner-Gemeindeversammlung betreffend die Festsetzung der Hundesteuer vom 30. März 1982 aufgehoben.
KB 15.12.1993