VII B/55/1
Beschluss über die Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk
Vom 05.05.2002 (Stand 05.05.2002)
(Erlassen von der Landsgemeinde am 5. Mai 2002)
Ziff. 1
Die Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk wird genehmigt.
Ziff. 2
Dem Landrat wird die Kompetenz für künftige Beschlüsse im Zusammenhang mit der Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk übertragen.
Ziff. 3
Die mit dem Beitritt verbundenen finanziellen Verpflichtungen werden jeweils auf dem Budgetweg geregelt.
Ziff. 4
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
SBE VIII/4 219