553.151
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
vom 04.11.1960 (Stand 04.11.1960)
Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen
erlassen
in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 19451 und Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsausweis vom 29. Dezember 19532, auf Grund einer Gegenrechtserklärung des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
als Gegenrechtserklärung:3
Art. 1
Die vom Kanton Basel-Landschaft ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie auf Grund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.
Art. 2
Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.
nGS 1, 427