713.97
Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG
vom 31.07.2007 (Stand 31.07.2007)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Dezember 20061 Kenntnis genommen und
beschliesst
in Anwendung von Art. 1 Bst. a und Art. 6 des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz vom 7. Februar 19712, Art. 56 und 60 des eidgenössischen Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19573 sowie Art. 30 ff. der eidgenössischen Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz vom 18. Dezember 19954:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 6 913 785.– zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2007.
Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2
Die Regierung wird ermächtigt, der noch abzuschliessenden Investitionsvereinbarung für das Jahr 2007 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Appenzell A.Rh., St.Gallen, Thurgau einerseits und der Schweizerischen Südostbahn AG andererseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen beizutreten.
Ziff. 3
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.6
nGS 42–98