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Zuteilung der Kantonsratsmandate an die Wahlkreise (Legislaturperiode 1997–2001)
Zuteilung der Kantonsratsmandate an die Wahlkreise (Legislaturperiode 1997–2001)
KRB vom 26. Juni 1996
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 67 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
7. Mai 1996
beschliesst:
1. Die Kantonsratsmandate werden wie folgt auf die Wahlkreise verteilt:
Gäu 10 Thal 9 Bucheggberg 5 Dorneck 10 Gösgen 13 Wasseramt 26 Lebern 24 Olten 29 Solothurn 10 Thierstein 8
2.
Diese Zuteilung gilt für die Amtsperiode 1997–2001.
3.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist am 10. Oktober 1996 unbenutzt abgelaufen.