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Bibliothekswesen der staatlichen Amtsstellen
Bibliothekswesen der staatlichen Amtsstellen RRB vom 25. November 1980
1.
Die Regierungsratsbeschlüsse über das Bibliothekswesen der staatlichen 1 2 Amtsstellen vom 2. November 1951 ) und 11. Dezember 1954 ) werden mit sofortiger Wirkung, unter Vorbehalt von Ziffer 4, aufgehoben.
2.
Alle Amtsstellen mit eigenen Anschaffungskrediten und alle Amtsstellen, denen bisher im Rahmen eines Globalkredites ein bestimmtes Betreffnis zustand, haben die entsprechenden Beträge erstmals für das Budget 1982, speziell ausgeschieden, jedoch der Kreditrubrik Bürokredit untergeordnet, einzugeben.
3.
Die einzelnen Amtsstellen haben ihre Bücher und Zeitschriften ausreichend zu kennzeichnen, und es ist ein Verzeichnis anzulegen und nachzuführen.
4.
Die Konferenzen der Amtschreiber und der Oberamtmänner haben die den einzelnen Amtsstellen im Jahre 1981 zustehenden Betreffnisse des Globalkredites festzulegen. Koordination und Abrechnung obliegen der Amtschreiberei Solothurn. Eine Anschaffungskontrolle findet nicht mehr statt.