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122.221.2

Schaffung neuer Ämter

Schaffung neuer Ämter KRB vom 27. Juni 1990

Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 23. 1 November 1941 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom

10. April 1990

beschliesst:

1. Es werden folgende neue Ämter geschaffen:

a) Amt für Umweltschutz, b) Kantonale Militärverwaltung, c) Amt für Kultur und Sport, d) Amt für Mittelschulen, e) Amt für Volksschule und Kindergarten

2.

Die Aufgaben der neuen Ämter regelt der Regierungsrat in Pflichtenheften.

3. Die nach Ziffer 1 neu geschaffenen Ämter werden wie folgt Departementen unterstellt :

a) das Amt für Umweltschutz dem Volkswirtschafts-Departement; b) die Kantonale Militärverwaltung dem Militär-Departement; c) das Amt für Kultur und Sport, das Amt für Mittelschulen sowie das Amt für Volksschule und Kindergarten dem Erziehungs-Departement.

4.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

5.

Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

Die Referendumsfrist ist am 3. Oktober 1990 unbenutzt abgelaufen Publiziert im Amtsblatt vom 11. Oktober 1990 Inkrafttreten am 1. Januar 1991