126.582.51
Freizügigkeitsvereinbarung der Staatlichen Pensionskasse
126.582.51 Freizügigkeitsvereinbarung der Staatlichen Pensionskasse RRB vom 12. Dezember 1969
Gestützt auf § 15 der Statuten der Staatlichen Pensionskasse vom 2. Dezember 1968 wird die von der Verwaltungskommission am 3. Dezember 1969 beschlossene Freizügigkeitsvereinbarung genehmigt. Diese Vereinbarung ordnet den freizügigen Übertritt zwischen den Pensionskassen öffentlicher Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie Institutionen des öffentlichen Dienstes, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben. Die staatlichen Pensionskassen der Kantone Bern, Baselstadt, Zürich und Waadt sind dieser Freizügigkeitsvereinbarung bereits beigetreten.
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