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Lehrmittel, die unentgeltlich ins Eigentum des Schülers übergehen

413.125.1 · Solothurn Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/it/docs/ch-so/bgs/413-125-1/de/lehrmittel-die-unentgeltlich-ins-eigentum-des-schulers-ubergehen

Consultato il 1 set 2026

  1. Documenti
  2. Soletta
  3. Legislazione Soletta
Fonte

Questo testo non è più in vigore.

413.125.1

Lehrmittel, die unentgeltlich ins Eigentum des Schülers übergehen

Lehrmittel, die unentgeltlich ins Eigentum des Schülers übergehen R des Erziehungs-Departements vom 17. Dezember 1971

Dem Schüler sind unentgeltlich zu überlassen:

1.

die Kantonskarte 1:100’000, vor dem Übertritt in die sechste Klasse;

2.

das Singbuch Mittelstufe, vor dem Übertritt in die Oberstufe;

3.

das Singbuch Oberstufe, beim Schulaustritt.

Den Gemeinden wird empfohlen, weitere Lehrmittel gratis abzugeben.