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Schaffung eines Vorkurses am Kantonalen Arbeitslehrerinnenseminar
Schaffung eines Vorkurses am Kantonalen Arbeitslehrerinnenseminar KRB vom 26. Januar 1993
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 36 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 und § 41 1 Absatz 1 des Kantonsschulgesetzes vom 29. August 1909 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 8. Dezember 1992
beschliesst:
1.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, in den Schuljahren 1993/1994 und 1994/1995 jährlich einen Vorkurs durchzuführen, die Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schneiderinnen- bzw. Schneiderlehre absolviert haben, auf den Eintritt in das kantonale Arbeitslehrerinnenseminar vorbereitet.
2.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
3.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.
Inkrafttreten am 1. Juni 1993