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Neuordnung der Leitung der Kantonsschulen Solothurn und Olten
Neuordnung der Leitung der Kantonsschulen Solothurn und Olten RRB vom 19. Mai 1964
1.
Die Abteilungen der Kantonsschule Solothurn, die bis anhin unter der Leitung des Rektors und der Abteilungsvorsteher standen, werden von nun an der Schulleitung ihrer Vorsteher unterstellt. Inbezug auf Verwaltung und Rechnungsführung bilden sie vorläufig weiterhin eine Einheit. Für die Kantonsschule Olten bleiben die bestehenden Verhältnisse vorläufig weiterhin in Kraft.
2.
Die Abteilungsvorsteher des Gymnasiums, der Oberrealschule, der Lehrerbildungsanstalt und der Handelsschule der Kantonsschule Solothurn führen den Titel Rektor. Sie bilden zusammen die Rektorenkonferenz der Kantonsschule Solothurn. Die Rektoren der Kantonsschule Olten bilden die Rektorenkonferenz der 1 2 Kantonsschule Olten. ) ) Die Rektoren der Kantonsschule Solothurn und die Rektoren der Kantonsschule Olten sind zugleich Präsidenten der Lehrerkonferenz ihrer Schulen.
3.
Der Regierungsrat wählt die Präsidenten und die Vizepräsidenten der Rektorenkonferenzen der Kantonsschulen Solothurn und Olten. Die Wahl erfolgt auf 2 Jahre, wobei die Besetzung der Ämter im Turnus vorgenommen wird. Die Präsidenten und die Vizepräsidenten der Rektorenkonferenzen sind 3 zugleich Präsidenten und Vizepräsidenten der Gesamtkonferenzen. )
4.
Für die Obliegenheiten des Präsidenten der Rektorenkonferenz und der Rektoren der Kantonsschule Solothurn und der Rektoren der Kantonsschule Olten sind die entsprechenden Pflichtenhefte massgebend.
5.
Die Honorierung und die Festsetzung der Pflichtstundenzahl der Rektoren der Kantonsschule Solothurn und der Rektoren der Kantonsschule Olten werden durch besonderen Beschluss geregelt.