414.216.1
Pflichtenheft für die Rektoren der Kantonsschule Solothurn
Pflichtenheft für die Rektoren der Kantonsschule Solothurn RRB vom 13. März 1964
Der Rektor ist für seine Abteilung (Gymnasium, Oberrealschule, Lehrerbildungsanstalt, Handelsschule) in geistiger, pädagogischer und administrativer Hinsicht verantwortlich. Ihm obliegen:
1.
Orientierung des Erziehungs-Departementes in allen wesentlichen Fragen des Unterrichts- und des Schulbetriebes. Zuteilung der Stunden an die Lehrkräfte und Kontrolle der Stundenzahl und der Einhaltung des Stundenplanes. Überwachung des Unterrichtes und Beaufsichtigung der Tätigkeit der Lehrer durch Schulbesuche. Leichtere Pflichtverletzungen sind dem Lehrer durch den Rektor bewusst zu machen und wenn nötig zu rügen und dem Erziehungs-Departement zu melden. Sofern sich die beanstandeten Verhältnisse nicht ändern und bei gravierenden Pflichtverletzungen ist dem Kantonalen Personalamt zuhanden des Regierungsrates Meldung zu erstatten. Beschwerden gegen Lehrer sind abzuklären, wobei schwere Pflichtverletzungen zur disziplinarischen Ahndung dem Kantonalen Personalamt zu melden sind. Gewährleistung für die Einhaltung und Koordinierung der Lehr- und Stundenpläne. Bestimmung der Klassenlehrer und Kontrolle ihrer Tätigkeit. Organisation und Vorbereitung der Anstellung von Lehrkräften zuhanden der zuständigen Instanzen. Einführung und Betreuung neuer Lehrkräfte und Förderung der Fortbildung der Lehrer. Beurlaubung der Lehrer im Rahmen von § 28 des Gesetzes über die Kantonsschule und Begutachtung von Urlaubsgesuchen zuhanden des Erziehungs-Departementes. Feststellung allfälliger Nebenbeschäftigungen der Lehrer und Meldung der nebenamtlichen Tätigkeit an das Kantonale Personalamt, sofern sie unter die Bestimmungen von § 2 des Gesetzes über das Staatspersonal fällt. Vorbereitung und Leitung der Abteilungskonferenz und Einberufung und Leitung von Fach- und Klassenkonferenzen.
2.
Organisation der ordentlichen und der ausserordentlichen Aufnahmeprüfung sowie Entscheid über verspätete Aufnahmegesuche und Anordnung von ausserordentlichen Aufnahmeprüfungen, Überwachung der Schülereinschreibung und des Bezuges der Gebühren und Haftgelder. Zuteilung der Schüler in die Klassen, Führung von Schüler- und Zeugniskontrollen. Überwachung des Absenzenwesens und Erledigung von Dispensationsgesuchen, im Zweifelsfalle Antragstellung an die Rektorenkonferenz.
1 ... ) Organisation der Schlussprüfungen und Durchführung von Abschlussfeiern. 2 ... ) Feststellen allfälliger Verursacher von Schäden an Mobiliar und Schulgebäuden und Meldung der für die Schäden Verantwortlichen an das Kantonale Hochbauamt.
3.
Orientierung der Eltern durch persönliche Schreiben, Zirkulare oder durch Organisation von Elternabenden. Abhaltung von Sprechstunden für Eltern und Schüler. Beratung bei der Schul- und Berufswahl in Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern, Berufsberatern und Amtsstellen. Organisation von Veranstaltungen der Abteilungen in Übereinstimmung mit den Rektoren (Schulreisen, Wintersportlager, Exkursionen usw.). Kontaktnahme mit den Kosthausleitern. Abklären von Stipendiengesuchen und Antragstellung an das Erziehungs-Departement.
4.
Teilnahme an den Sitzungen der Rektorenkonferenz und an den Sitzungen der Aufsichtsbehörden (Maturitätsprüfungskommission, Lehrerprüfungskommission, Handelsschulkommission). An den Sitzungen des Erziehungsrates kann der Rektor in Fragen der Abteilung mit beratender Stimme teilnehmen. Spezielle Aufgaben des Rektors der Lehrerbildungsanstalt: Mitwirkung als Berater des Erziehungs-Departementes in pädagogischen Fragen. Organisation des Praktikums und der Stellvertretungen. Spezielle Aufgaben des Rektors der Handelsschule: Stellenvermittlung für austretende Diplomanden.