512.154
Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer
Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer RRB vom 1. März 1960
1.
Die Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer ist auf
3.
Jahre festzusetzen.1
2. ... )
3.
Dieser Beschluss tritt am 1. April 1960 in Kraft.