512.354
Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr
Vom 18.01.1983 (Stand 18.01.1983)
Art. 1
Die Amtsstelle Rechtsdienst für den Strassenverkehr wird neu als "Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr" organisatorisch in die Motorfahrzeugkontrolle Bellach eingegliedert.
Art. 2
Der Regierungsratsbeschluss vom 23. Juni 19701 betreffend Unterstellung des Rechtsdienstes für den Strassenverkehr wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
GS 89, 253