523.21
Kantonale Schiesskreise
Vom 13.05.1960 (Stand 13.05.1960)
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn
beschliesst:
Art. 1
Es wird Kenntnis genommen, dass, gestützt auf die Weisung des Ausbildungschefs der Armee vom 15. Dezember 1959, der Kanton Solothurn den neuen eidgenössischen Schiesskreis 11 bildet.
Art. 2
Der eidgenössische Schiesskreis 11 wird in 5 kantonale Schiesskreise mit folgender Gebietsabgrenzung aufgeteilt:
Schiesskreis 1: Bezirke Solothurn und Lebern, mit Gemeinde Zuchwil;
Schiesskreis 2: Bezirke Bucheggberg und Kriegstetten ohne Gemeinde Zuchwil;
Schiesskreis 3: Bezirke Balsthal-Thal und Balsthal-Gäu;
Schiesskreis 4: Bezirke Olten und Gösgen;
Schiesskreis 5: Bezirke Dorneck und Thierstein.
Art. 3
Nicht publiziert.