711.28
Schaffung eines Kantonalen Amtes für Raumplanung
Schaffung eines Kantonalen Amtes für Raumplanung KRB vom 31. Mai 1972
Der Kantonsrat von Solothurn nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
18. April 1972
beschliesst:
1.
Es wird ein Kantonales Amt für Raumplanung geschaffen, welches die Fragen der Raumplanung entsprechend dem vom Regierungsrat festgelegten Pflichtenheft (Stellenbeschreibung) zu bearbeiten hat. Die erforderlichen Kredite werden auf dem Budgetweg vom Kantonsrat bewilligt.
2.
Das Planungsamt wird dem Bau-Departement unterstellt.
3.
Die Einreihung des Vorstehers in die Besoldungsklassen erfolgt zu gegebener Zeit durch einen speziellen Beschluss des Kantonsrates.
4.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.