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Schaffung eines Kantonalen Amtes für Raumplanung

Schaffung eines Kantonalen Amtes für Raumplanung KRB vom 31. Mai 1972

Der Kantonsrat von Solothurn nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom

18. April 1972

beschliesst:

1.

Es wird ein Kantonales Amt für Raumplanung geschaffen, welches die Fragen der Raumplanung entsprechend dem vom Regierungsrat festgelegten Pflichtenheft (Stellenbeschreibung) zu bearbeiten hat. Die erforderlichen Kredite werden auf dem Budgetweg vom Kantonsrat bewilligt.

2.

Das Planungsamt wird dem Bau-Departement unterstellt.

3.

Die Einreihung des Vorstehers in die Besoldungsklassen erfolgt zu gegebener Zeit durch einen speziellen Beschluss des Kantonsrates.

4.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.