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Betreibungen Nrn. [...] und [...]

SCBES.2025.121 · Obergericht Solothurn

Del 17 nov 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch-so/obergericht/scbes-2025-121/de/betreibungen-nrn-und

Consultato il 1 set 2026

  1. Documenti
  2. Soletta
  3. Obergericht Solothurn
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

SCBES.2025.121

Betreibungen Nrn. [...] und [...]

Rubrum

Geschäftsnummer:

Instanz: Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

Entscheiddatum: 17.11.2025

FindInfo-Nummer: O_SC.2025.100

Titel: Betreibungen Nrn. [...] und [...]

Resümee:

Aufsichtsbehörde für

Schuldbetreibung und Konkurs

Urteil vom 17. November 2025

Es wirken mit:

Präsident Flückiger

Oberrichterin Kofmel

Oberrichter Rauber

Gerichtsschreiber Isch

In Sachen

A.___,

Beschwerdeführer

gegen

Betreibungsamt Olten-Gösgen,

Beschwerdegegner

betreffend Betreibungen Nrn. [...] und […]

hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass

- A.___ als Schuldner am 31. Oktober 2025 fristgerecht Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug vom 20. Oktober 2025 erhebt;

- das Betreibungsamt mit Vernehmlassung vom 4. November 2025 beantragt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten;

- der Beschwerdeführer die in Betreibung gesetzten Forderungen beanstandet;

- weder das Betreibungsamt noch die Aufsichtsbehörde über Bestand oder Nichtbestand von Forderungen entscheiden können;

- auf die Beschwerde demnach nicht einzutreten ist;

- das Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist;

- die Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG);

erkannt:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Der Präsident Der Gerichtsschreiber

Flückiger Isch

© 2015 juris

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento, Art. 20a — letto nella versione del 1 gennaio 2025; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2026.