453.120
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk
453.120 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das 1 Linthwerk
(Vom 25. April 2001/11. September 2002)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,
beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linth- 3 werk (Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Konkordatstex- 4 tes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.