414.411.9
Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich
(vom 12. Dezember 2011)1, 2
Präambel
Die Hochschulleitung, gestützt auf §§ 24 Abs. 2 und 32 Abs. 1 lit. e des Fachhochschulgesetzes vom2. April 2007 (FaHG)3 und § 29 Abs. 1 der Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich vom7. April 20084 , beschliesst:
A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Veranstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen.
Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anlagen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit besonderen Bestimmungen ergänzt werden.
Art. 2 Grundsatz
Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn sie nicht für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürfnisse der PHZH benötigt werden.
B. Nutzungsbedingungen
Art. 3 Nutzungsausschluss
Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung von Räumen und Anlagen, wenn
a. Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind,
b. Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Hausdienstes wiederholt oder krass missachtet werden,
c. der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Veranstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen, en Räume oder Anlagen weitervermieten oder d. die Veranstaltend dem angegebenen Zweck verwenden, zu einem anderen als ng von Räumen oder Anlagen durch andere Ver- e. sie mit der Nutzu rträglich ist, anstaltende nicht ve r PHZH anderweitig beeinträchtigt werden, f. die Interessen de ung oder die dafür zeichnende Person oder namentlich eine Nutz ematik einseitig, propagandistisch oder extrem Organisation eine Th darstellt.
Art. 4 Spezielle Nutzungsbestimmungen
Für das Tagungszentrum Schloss Au gilt folgende Nutzungsregelung:
a. Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sitzungen, Konferenzen, Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe wie Feiern und Hochzeiten.
b. Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.
Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheriger Einführung vermietet.
Art. 5 Nutzungsdauer
11 1 Die Nutzungszeiten gestalten sich in der Regel wie folgt. Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen. 2 Die Nutzungszeiten des Campus sind vorbehältlich Abs. 4:
a. Montag bis Freitag von7.00 bis 21.30 Uhr,
b. Samstag von7.00 bis 16.30 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur Anwendung). 3 Die Nutzungszeiten des Tagungszentrums Schloss Au sind vorbehältlich Abs. 4:
a. Montag bis Freitag von7.00 bis 23.00 Uhr,
b. Samstag von7.00 bis 23.00, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr,
c. Sonntag9.00 bis 22.00 Uhr. 4 An Sonntagen, an den gesetzlichen Feiertagen, während der betriebsfreien Zeit in den Weihnachtsferien sowie an den Nachmittagen des Zürcher Sechseläutens und Zürcher Knabenschiessens bleiben die Gebäude geschlossen. An Tagen vor Feiertagen gilt der Samstagsbetrieb. 5 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die Nutzungszeiten aus betrieblichen Gründen beschränken. 6 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die
Art. 3 Nutzungszeiten analog ordnung der Pädag Anlässe oder auss
Abs. 1 der Weisung zur Allgemeinen Hausogischen Hochschule Zürich aufgrund begründeter ergewöhnlicher Umstände beschränken.
Art. 6 Verpflegung
Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH und den von ihr zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über Ausnahmen entscheidet das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au.7
Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfinden. Die Benutzung entsprechender Räumlichkeiten bzw. Flächen wird verrechnet.11
Art. 7 Einhaltung der geltenden Bestimmungen
7 Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen, Mitarbeitenden usw.) befolgt werden.
Art. 8 Haftung und Schäden ver-
Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung ab.
Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haften für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personenschäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu sichern.
Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Hausdienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden.
Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH.
C. Nutzungsgesuch und Vertrag
Art. 9 Nutzungsgesuche
7 Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au. Sie haben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung stehende Person oder Organisation offenzulegen.
Art. 10 Beurteilung der Nutzungsgesuche des Eventmanageme zehn Tagen seit A
7 1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreservationskonzept der PHZH. Es wird geprüft, ob Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen. Die Nutzung kann mit Auflagen verbunden werden. n und Interessenten können ablehnende Entscheide 2 Interessentinne nts bzw. des Tagungszentrums Schloss Au innert blehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom or überprüfen lassen. Verwaltungsdirekt Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten 3 Es besteht kein und Anlagen.
Art. 11 Vertrag
Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen Vertrag in elektronischer oder Papierform über die externe Nutzung von Räumlichkeiten oder Anlagen. Eine Untervermietung der Räumlichkeiten ist untersagt.11
Eine Rückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht beanspruchten Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung gemäss § 12 – nicht möglich.
Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au kann der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar ist. § 13 bleibt vorbehalten.
Art. 11a10 Buchung mittels Online- Applikation für den Campus
Das Eventmanagement kann Räumlichkeiten am Campus für Online-Buchungen freigeben.
Interessentinnen und Interessenten buchen die gewünschten Räume mittels Online-Applikation. Die Buchung wird per E-Mail bestätigt, wodurch der Vertragsschluss zustande kommt.
Art. 12 Annullierungen
11 1 Annullierungen sind dem Eventmanagement bzw. dem Tagungszentrum Schloss Au schriftlich oder per E-Mail (eventmanagement@phzh.ch bzw. schloss.au@phzh.ch) mitzuteilen. Für die mittels Online-Applikation getätigten Buchungen für Campus-Räumlichkeiten werden die Stornierungen direkt in der Online-Applikation vorgenommen. 2 Die schriftliche Mitteilung wie auch die Stornierung der mittels Online-Applikation getätigten Buchungen gelten als Rücktritt vom Vertrag. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rechnung gestellt. 3 Bei Annullierungen
a. bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an,
b. 29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs,
c. 10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.
Art. 13 Rücktritt
Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor ist jederzeit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a. infolge höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden kann,
b. Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen.
D. Tarife
Art. 14 Tarifordnung
7 1 Die Gebühren für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen richten sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Weisung. 2 Die Preise für das Verpflegungsangebot werden im Campus von den Cateringpartnern und im Tagungszentrum Schloss Au von der Betriebsleitung bzw. den Cateringpartnern festgesetzt. 3 Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in den Tarifen und Preisen inbegriffen.5
Art. 15 Ermässigung und Erlass
9 1 Auf begründetes Gesuch hin kann bei Grossveranstaltungen von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung der Tarif ermässigt oder die Nutzungsgebühr erlassen werden, wenn die Durchführung nichtwirtschaftlichen Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt. 2 Die Hochschulleitung beschliesst jährlich, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen und privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung grundsätzlich von Tarifreduktionen oder Gebührenerlass profitieren können. Eine entsprechende Liste wird von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor geführt. 3 Über konkrete Gesuche entscheidet die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor. Gegen ablehnende Entscheide kann innert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden. 4 Gruppen- und Seminarräume (bis 57 Personen) im Campus werden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen, den Zürcher Verbänden der Schulpräsidien und der Schulleiterinnen und -leiter sowie der kantonalen Elternmitwirkungsorganisation für Sitzungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.7
Art. 16 Zusätzliche Gerätenutzungen und Aufwendungen
Die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleistungen und die Kosten für die Behebung von Schäden werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.7
Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.) werden weiterverrechnet.
Art. 17 Tarifänderungen
Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate überschreitet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife.
E. Schlussbestimmungen
Art. 18 Aufhebung von Erlassen
Diese Weisung ersetzt die Weisung zur Vermietung von Räumen der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007 sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007.
Art. 19
8 seit1. Januar 2022. Anhang Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich
Allgemeine Bestimmungen1.1 Inbegriffene Leistungen 7 Mit den Nutzungsgebühren gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs werden folgende Leistungen abgegolten:
Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck,
Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Standardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flipcharts, Whiteboard, Pinnwand),
Endreinigung.1.2 Nicht inbegriffene Leistungen 6 Zusätzliche Gerätenutzungen und Leistungen werden in Rechnung gestellt, namentlich 7 :
Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der genutzten Räume und Anlagen,
Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Garderobe, Abendkasse, technischer Support usw.),
11 weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abholservice für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen durch das Schloss Au usw.),
Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägigen Nutzung,
Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Übersetzungsanlage usw.).1.3 Tarifarten7
Für den Campus gelten folgende Tarife:
a. Tagestarif (Abgeltung der Nutzung pro Tag) für eintägige und mehrtägige Veranstaltungen, (Abgeltung der regelmässigen Nutzung über zehn b. 9 Semestertarif ns für ein Semester, an maximal einem Tag pro Wochen bis längste ertarif gilt für nichtgewinnorientierte Vereine Woche). Der Semest er kultureller Ausrichtung und ist für Sporthallen mit sportlicher od ance-Räume im Campus PH Zürich anwend- und Musik-/Perform bar. entrum Schloss Au gelten folgende Tarife: 2 Für das Tagungsz 0–18.00 Uhr), a. Tagestarif (7.0 00–23.00 Uhr), b. Abendtarif (18. rungen (23.00–1.00 Uhr) werden pro Stunde 25% des c. 11 Für Verlänge lich verrechnet. Abendtarifs zusätz tende die Räume und Anlagen über die verein- 3 Nutzen Veranstal r hinaus, werden pro angefangene Stunde 25% barte Nutzungsdaue endtarifs verrechnet.11 des Tages- bzw. Ab von bis zu 4 Stunden (inklusive Vor- und Nach- 4 Für eine Nutzung r alle Räume und Anlagen 1 /2 des Tagestarifs ver- bereitung) wird fü ktion des Abendtarifs ist ausgeschlossen. rechnet. Eine Redu gigen Nutzung wird ab dem3. Tag ein Rabatt von 5 Bei einer mehrtä emestertarife entfällt der Rabatt. 25% gewährt. Für S ng 7 1.4 Rechnungstellu gen werden nach der Durchführung in Rechnung 1 Die Veranstaltun nungsstellung bei Semesternutzung erfolgt nach gestellt. Die Rech Vertragsende. emessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- 2 Es kann eine ang
en. tung verlangt werd d Anlagennutzung im Allgemeinen 7 2. Tarife Raum- un fe gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von Die folgenden Tari ZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausser- Angehörigen der PH serledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung halb ihrer Auftrag . Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstal- an der PHZH nutzen entrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3). tungen im Tagungsz Campus Gruppenräume 9 . Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Raumtyp Grösse Max Semester Plätze pro Tag pro (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) m 2 16 beweglich möbliert 300 Gruppenraum bis 50 Seminarräume 9 . Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Raumtyp Grösse Max Semester Plätze pro Tag pro (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) bis 80 m 2 30 Reihenbestuhlung 400 Seminarraum, klein l bis 120 m 2 57 Reihenbestuhlung 600 Seminarraum, mitte 100 m 2 80 fest möbliert 800 Hörsaal, klein bis s 200 m 2 150 ansteigend, 1 500 Hörsaal, mittel bi fest möbliert s 200 m 2 180 ansteigend, 1 500 Hörsaal, mittel bi fest möbliert 500 m 2 400 ansteigend, 2 500 Hörsaal, gross bis fest möbliert nlagen 11 Spezialräume und A . Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Raumtyp Grösse Max Semester Plätze pro Tag pro (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) m 2 80 400 Foyer Sihlhof 100 n (nur in Kombinatio mit Raumnutzung im gleichen Gebäude) beweglich möbliert 300 Patio 237 m 2 100 2 387 Einfachhalle 1 000 6 000 Sporthalle 4 390 m7 m 2 400 einzelne Sporthalle 1 000 6 000 Sporthalle1, 2 41 fachhalle oder 3 in der Drei1 m 2 1200 Dreifachhalle 2 800 16 800 Sporthalle 1–3 125 162 m 2 60 Sing-/Theaterraum 500 3 000 Musik/Performance 16 inkl. Essraum 800 Schulküche 112 m 2 68 m 2 16 Holz- oder 600 Atelier Kunst und tatt Design Metallwerks 2 18 Mac- und Windows- 1 000 Medien-/ bis 80 m eitsplätze Informatikraum Arb Räumlichkeiten 300
bzw. Flächen für Verpflegung loss Au 11 Tagungszentrum Sch . Ausstattung Tarif in Fr. Raumtyp Grösse Max . Abend Plätze pro Tag bzw bis 50 m 2 18 beweglich möbliert 250 Seminarraum, klein l bis 80 m 2 24 beweglich möbliert 350 Seminarraum, mitte bis 160 m 2 60–120 beweglich möbliert 600 Seminarraum, gross (Trotte1 und 2) bis 30 m 2 10 beweglich möbliert 150 Gruppenraum, klein bis 40 m 2 14 beweglich möbliert 250 Gruppenraum, gross 2 120 für kulturelle Nutzung 600 Schlosshalle 180 m 48 für Gastronomie 300 Gartensalon 65 m 2 24 für Gastronomie 250 Salon Vert 54 m 2 2 24 für Gastronomie 250 Herrenzimmer 40 m 48 Lounge 250 Bibliothek 94 m 2 2 800 Erdgeschoss 433 m 00 Ganzes Schloss 1 2 für Gastronomie 300 Badehaus 48 m 2 15 zung und kulturelle Nut m 2 100 für kulturelle Nutzung 300 Trottenkeller 137 atveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au7, 11 3. Tarife für Priv fe gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum Die folgenden Tari vatpersonen, Unternehmungen und anderen priva- Schloss Au von Pri zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstal- ten Organisationen hführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient tungen, deren Durc e und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltun- (bildungspolitisch n Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater gen im öffentliche Ziff. 2, wobei am Wochenende ein Zuschlag von Organisation nach nfällt. Fr. 500 pauschal a . Austattung Tarif in Fr. Raumtyp Grösse Max . Abend Plätze pro Tag bzw bis 50 m 2 18 beweglich möbliert 400 Seminarraum, klein l bis 80 m 2 24 beweglich möbliert 600 Seminarraum, mitte bis 160 m 2 60–120 beweglich möbliert 1 000 Seminarraum, gross (Trotte1 und 2) bis 30 m 2 10 beweglich möbliert 200 Gruppenraum, klein bis 40 m 2 14 beweglich möbliert 400 Gruppenraum, gross 2 120 für kulturelle Nutzung 2 000 Schlosshalle 180 m 48 für Gastronomie 600 Gartensalon 65 m 2 24 für Gastronomie 500 Salon Vert 54 m 2 2 24 für Gastronomie 500 Herrenzimmer 40 m 48 Lounge 600 Bibliothek 94 m 2 2 4 000 Erdgeschoss 433 m 00 Ganzes Schloss 6 5 für Gastronomie 300 Badehaus 48 m 2 15 zung und kulturelle Nut m 2 100 für kulturelle Nutzung 300 Trottenkeller 137 Wochenenden besteht ein Zuschlag von Fr. 500 pau- Für die Nutzung an schal.11 tzung Campus 11 4. Tarife Gerätenu Gerät Tarif in Fr. iss: Kopierer schwarzwe 0.10 pro Seite A4 0.20 pro Seite A3 farbig: 0.20 pro Seite A4 0.80 pro Seite A3 adset oder Handmikrofon) 100 pro Veranstaltung Mikrofonanlage (He eit verfügbar 100 pro Veranstaltung Andere Geräte, sow tzung Tagungszentrum Schloss Au 10 5. Tarife Gerätenu Gerät Tarif in Fr. iss: Kopierer schwarzwe 0.10 pro Seite A4 te A4 0.20 pro Doppelsei 0.20 pro Seite A3 te A3 0.40 pro Doppelsei farbig: 0.20 pro Seite A4 te A4 0.40 pro Doppelsei 0.80 pro Seite A3 te A3 1.60 pro Doppelsei adset) im Innengebrauch 100 pro Veranstaltung Mikrofonanlage (He (Mikrofon) im Aussengebrauch 50 pro Veranstaltung Aktivlautsprecher ge Trotte1 und 2 250 pro Veranstaltung Videokonferenzanla ge mobil 150 pro Veranstaltung Videokonferenzanla pchart 90 pro Veranstaltung Elektronischer Fli pro Veranstaltung Konzertflügel 200 men durch Schoekle, Thalwil auf Anfrage Konzertflügel stim eit verfügbar 100 pro Veranstaltung Andere Geräte, sow tarife 11 6. Dienstleistungs arif in Fr. Dienstleistungen T t 120 pro Stunde Technischer Suppor nlassbetreuung) 80 pro Stunde Eventmanagement (A Stunde Hausdienst 80 pro tunde Reinigung 60 pro S Führung Schloss Au 250 pro Leitung Kulturhistorische e eine Leitung erforderlich) (pro 20 Personen j