Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich

551.63 · Zürich Gesetzessammlung

Del 11 giu 2021

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/ls/551-63/de/gebuhrenordnung-des-forensischen-instituts-zurich

Consultato il 31 ago 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Legislazione Zurigo
Fonte

551.63

Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich

(vom 11. Juni 2021)1, 2

Footnotes

  1. [1] OS 76, 417; ABl 2021-06-18.
  2. [2] Inkrafttreten: 1. Januar 2022.

Präambel

Der Institutsrat, gestützt auf § 6 Abs. 2 lit. d der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich vom 14. September 2018 (Vereinbarung FOR)3 , beschliesst:

Footnotes

  1. [3] LS 551.60.

Art. 1 Gegenstand

Die Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung für Dienstleistungen des Forensischen Instituts Zürich (FOR) zugunsten der Stammkorps sowie der anderen öffentlichen und privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern.

Art. 2 Allgemeine Vorgaben

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach marktüblichen Kriterien und berücksichtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Sie orientiert sich an kantonalen Verordnungen für vergleichbare Organisationseinheiten und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen. Vorbehalten bleiben die von Gesetzes wegen anwendbaren Gebührentarife.

Art. 3 Gebührenfestsetzung

Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kostendeckend.

Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb

Art. 3 des Grundauftrages gemäss destens kostendeckend erhoben. Aufträge, di abweichen, werden nac Zeitaufwand gemäss An

Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR min- . Leistungen werden Gebühren gemäss Anhang 3 Für standardisierte e vom üblichen Umfang in bedeutendem Mass h Zeitaufwand verrechnet. zung für die übrigen Leistungen erfolgt nach 4 Die Gebührenfestset sätzen im Anhang. Aufwendungen für die Entsorgung von sicher- 5 Verbrauchsmaterial, n und Transportkosten werden kostendeckend ver- gestellten Materialie rechnet. erprüft die Höhe der Gebühren regelmässig. 6 Der Institutsrat üb den betroffenen Behörden rechtzeitig mit. Er teilt Anpassungen

Art. 4 Rechnungstellung

Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der letzten Tätigkeit in Rechnung gestellt. Zugunsten der Stammkorps werden sie quartalsweise verrechnet.

Art. 5 Verantwortlichkeiten

Die zuständige Fachbereichsleitung bzw. bei Gutachtertätigkeit die ernannte sachverständige Person ist für die korrekte Leistungserfassung, Gebührenfestsetzung und Rechnungstellung verantwortlich. Kraft seit1. Januar 2026. Anhang 4 Gebühren Forensisches Institut Zürich Stundenansätze Fachspezialistin oder Fachspezialist (FS) Fr. 185 Expertin oder Experte (Exp) Fr. 220 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Sekretariat Fr. 130 Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion Tagespauschale Fachspezialistin oder Fachspezialist Fr. 1400 Tagespauschale Expertin oder Experte Fr. 1800 Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro Person Fr. 100 Saug-Asservat nach Zeitaufwand (FS) Pauschalen Zürcher Entschärfungsdienst Vorsorgliche Durchsuchung (Private) nach Zeitaufwand (FS) Vorgezogene Entsorgungsgebühren Explosivstoffe Fr. 35/kg und Pyrotechnika Pauschalen Fotografie/3D Fotos/Fotodokumentation und sonstige Aufträge nach Zeitaufwand (FS) Scannen Objekt, Grundgebühr Fr. 600 Scannen Tat-/Unfallort, Grundgebühr Fr. 1200 Visualisierung von eingescannten Tatorten (Virtual Reality), Fr. 1400 Grundgebühr Virtuelle Tatortbegehung (Augenschein) nach Zeitaufwand (FS) Täterhöhenrekonstruktion nach Zeitaufwand (Exp) Pauschalen Erkennungsdienst, Ausweisprüfung und Gesichtsvergleich Erkennungsdienstliche Erfassung (für Visum Private) Fr. 60 Echtheitsprüfung Ausweisdokument Fr. 100 Vorbeurteilung Gesichtsbildvergleich Fr. 550 Interdisziplinäre Vorabsichtung von Videoaufzeichnungen nach Zeitaufwand (FS) Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke), DNA und Schusswaffen Daktyloskopische Auswertung, einfache Spur, Sichtbarmachung Fr. 370 DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht) Fr. 370 DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen/Schmuck, pro Asservat Fr. 100 Schusswaffen: Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung Fr. 925 (inkl. Abgleich) Stundenansätze ntersuchung Pauschalen Unfallu servat (exkl. Labor) Fr. 500 Glühlampen, pro As e, pro Gerät Fr. 370 Aufzeichnungsgerät Asservat Fr. 1100 Reifen/Räder, pro pro Asservat Fr. 740 Sicherheitsgurten, S-Untersuchung inkl. FOR-Bericht Fr. 800 Laserpointer, META Spuren aus Fahrzeug Fr. 550 Auslesung digitale k und Betäubungsmitteluntersuchung Pauschalen Analyti Heroin/Kokain, pro Asservat Fr. 400 Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro Asservat Fr. 530 Gehaltsbestimmung uchung Cannabis,1 bis 4 Asservate Fr. 400 Qualitative Unters uchung Cannabis, mehr als 4 Asservate nach Zeitaufwand (FS) Qualitative Unters Rasterelektronenmikroskop), Grundgebühr Fr. 600 Schmauch-Analyse ( mauch-Analyse Fr. 300 Zusätzlich pro Sch ersuchung, bis 3 Asservate Fr. 400 Brandschutt Vorunt k komplett, pro Asservat Fr. 260 Brandschuttanalyti ansätze Fahrkosten Stunden e Transporte, pro km Fr. 1 Fahrkosten, normal ansporte, pro km Fr.1.30 Fahrkosten, ADR-Tr Zuschlag ss-Untersuchung 50% Zuschlag für Expre exkl. MWSt und inkl. Material Sämtliche Angaben

Footnotes

  1. [4] Fassung gemäss B vom 26. November 2024 (OS 80, 203; ABl 2025-05-23). In