RRB Nr. 162/2024
Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Katzenschwanz» in Zürich, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2024
162. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Katzenschwanz» in Zürich (zusätzliche gebundene Ausgabe und Vergabeerhöhung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Kanton ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nr. 1197/2023 wurde der befristete Betrieb der Zivilschutzanlage (ZSA) «Katzenschwanz» in Zürich mit einer maximalen Kapazität von 100 Plätzen letztmals bis Ende Februar 2024 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 2 970 000. Angesichts der weiterhin starken Zuwanderung und der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser Unterkunft bis Ende März 2025 zu verlängern. Bei sich veränderndem Bedarf kann der Betrieb vorzeitig eingestellt werden.
B. Betrieb Asylunterkunft in der ZSA «Katzenschwanz» in Zürich Aufgrund der 2023 durchgeführten Submission ist ein Betreiberwechsel in der von der Stadt Zürich auf der Grundlage einer Mietvereinbarung zur Verfügung gestellten Anlage erforderlich. Der Betrieb dieser Unterkunft wird gestützt auf RRB Nr. 1198/2023 ab 1. März 2024 neu durch die Caritas Schweiz, Luzern, sichergestellt. Das Catering soll weiterhin durch die Asyl-Organisation Zürich (AOZ), Zürich, erfolgen. Aufgrund der Dringlichkeit und der Spezifität soll dieser Auftrag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. d und e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1) direkt vergeben werden, weshalb der Betrag der Vergabe an die AOZ für das Catering gemäss RRB Nr. 1197/2023 von Fr. 1 879 695 auf Fr. 2 904 220 erhöht werden soll. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes um Fr. 472 990 auf Fr. 3 377 210 erhöhen. Die Vergaben für die Betriebskosten (Reinigung, Hauswartung, Unterhalt und Verbrauchsmaterial) fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion.
C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von März 2024 bis Ende März 2025 (weitere 13 Monate) wird mit einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte ergeben sich für die ZSA «Katzenschwanz» in Zürich die nachfolgenden zusätzlichen Betriebskosten bis Ende März 2025. Aufwendungen bis Ende März 2024 Total (in Franken, einschliesslich MWSt) Februar 2024 bis März 2025 (vgl. RRB Nr. 1197/2023) Catering (AOZ, Zürich; Angebot vom 22. Dezember 1 879 695 1 024 525 2 904 220 2022, unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungswerte) Vergaberelevantes Zwischentotal 1 879 695 1 024 525 2 904 220 Bereitstellungskosten 333 685 333 685 Infrastrukturkosten (vor allem Mindestvertrags- 461 780 251 980 713 760 dauer bis Ende März 2025, rund 27½ Monate) Betriebskosten (Reinigung, Hauswartung, Unter- 345 345 345 345 halt, Verbrauchsmaterial); Schätzung Unvorhergesehenes/Rundungen 294 840 178 150 472 990 Aufwendungen (Mitte Dezember 2022 bis Ende 2 970 000 Februar 2024) Zusätzliche Aufwendungen 1 800 000 (März 2024 bis Ende März 2025) Total Aufwendungen (Mitte Dezember 2022 4 770 000 bis Ende März 2025) Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr.1 800 000 für den von März 2024 bis Ende März 2025 verlängerten befristeten Betrieb der ZSA «Katzenschwanz» in Zürich sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die zusätzlichen Aufwendungen von Fr. 1 800 000 können im Budget 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan, Planjahr 2025, verfügbar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Zivilschutzunterkunft «Katzenschwanz» in Zürich von März 2024 bis Ende März 2025 zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 9. Dezember 2022 sowie gemäss RRB Nrn. 211/2023, 535/2023 und 1197/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 4 770 000.
II. Der Betrag der Vergabe an die Asyl-Organisation Zürich, Zürich, gemäss RRB Nr. 1197/2023 wird von Fr. 1 879 695 auf Fr. 2 904 220 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 377 210 erhöhen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli