RRB Nr. 502/2026
Anfrage Tumasch Mischol, Hombrechtikon, und Mitunterzeichnende betreffend Wie ist die Berufsbildung am rechten Zürichseeufer aufgestellt?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 37/2026
Sitzung vom 6. Mai 2026
502. Anfrage (Wie ist die Berufsbildung am rechten Zürichseeufer aufgestellt?) Kantonsrat Tumasch Mischol, Hombrechtikon, und Mitunterzeichnende haben am 26. Januar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Das duale Bildungssystem ist ein zentraler Pfeiler des Wirtschafts- und Bildungsstandorts Kanton Zürich. Eine leistungsfähige Berufsbildung ist im Interesse der Lernenden, der ausbildenden Betriebe sowie der langfristigen Sicherung von Fachkräften und setzt eine zeitgemässe, rechtskonforme und wirtschaftlich verantwortbare schulische Infrastruktur voraus. Das Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) ist seit rund 30 Jahren in Stäfa in provisorischen Räumlichkeiten untergebracht, ohne eigene Mensa, zeitgemässe Mediathek oder gesetzeskonforme Sportinfrastruktur. Der Regierungsrat hat beschlossen, den Neubau der Berufsfachschule auf dem CU-Areal in Uetikon am See aus finanziellen Gründen aufzuschieben, ohne dass ein Endzeitpunkt für den heutigen Provisorienbetrieb festgelegt ist. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Auf welche konkreten gesetzlichen Grundlagen stützt sich der Regierungsrat, wenn er den weiteren Betrieb des BZZ in Räumlichkeiten ohne eigene Sportinfrastruktur als rechtskonform erachtet? Welche befristeten oder dauerhaften Ausnahmen kommen dabei zur Anwendung (inkl. zuständiger Instanz)? Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt gelten diese (Datum)?
2. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten des BZZ am Standort Stäfa (inkl. Miete, Betrieb, Unterhalt sowie Nutzung externer Infrastruktur inkl. Sportinfrastruktur)? Wie hoch ist die kumulierte Gesamtsumme dieser Kosten in den letzten zehn Jahren?
3. Mit welchen zusätzlichen Gesamtkosten rechnet der Regierungsrat, wenn der Neubau der Berufsfachschule um weitere 10 bis 15 Jahre aufgeschoben wird (inkl. weiterem Provisorienbetrieb, notwendigen baulichen Anpassungen, Teuerung sowie erneuten Projektierungs- und Planungskosten, mit Angabe der Berechnungsmethode/Annahmen)?
4. Liegt dem Regierungsrat eine Gesamtwirtschaftlichkeitsrechnung vor, welche den weiteren Provisorienbetrieb den Kosten einer Realisierung der Berufsfachschule im Rahmen des bestehenden Campusprojekts gegenüberstellt? Falls nein, aus welchen Gründen wurde auf eine solche Vergleichsrechnung verzichtet? Bis wann wird eine solche allenfalls erstellt?
5. Wie viele kantonale Mittelschulen (Gymnasien) und wie viele kantonale Berufsfachschulen bestehen heute im Bezirk Meilen sowie im funktionalen Einzugsgebiet der rechtsufrigen Zürichseeregion? Nach welchen definierten qualitativen und infrastrukturellen Kriterien priorisiert der Regierungsrat Investitionen in gymnasiale und berufsbildende Schulbauten in dieser Region sowie im gesamten Kanton, sollten die Kriterien voneinander abweichen?
6. Welche Ausbildungsberufe werden am Bildungszentrum Zürichsee am Standort Stäfa angeboten? Wie viele Lernende werden dort pro Beruf und Lehrjahr ausgebildet? Aus welchen Regionen stammen diese überwiegend (Gemeinden)? Bitte mit relevanten Informationen detailliert aufführen (u. a. mit und ohne Berufsmaturität). Wo bestehen Kooperationen mit anderen Berufsschulen / Standorten und weshalb?
7. Nach welchen Kriterien entscheidet der Regierungsrat, ob ein zahlenstarker Beruf regional angeboten oder an einem zentralen Standort konzentriert wird?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tumasch Mischol, Hombrechtikon, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Der Rahmenlehrplan für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation definiert die Lernziele für Sport und Bewegung im Rahmen der beruflichen Grundbildung. In den Bildungsverordnungen der verschiedenen Berufe ist festgelegt, wie viele Lektionen für den obligatorischen Sportunterricht vorgesehen sind und wie diese über die Lehrjahre verteilt sind. Für die Umsetzung des Sportunterrichts stehen im Idealfall schuleigene Sporthallen zur Verfügung. Fehlen solche, können die betroffenen Berufsfachschulen auf andere Varianten als den wöchentlichen Sportunterricht zurückgreifen, um die Lektionenzahl zu erreichen.
Infrage kommen z. B. die Nutzung von Sporthallen anderer Schulen oder die Nutzung von externen Sportflächen wie z. B. Fitness- oder Krafträume und Schwimmbäder oder die Durchführung von Sporttagen und Sportlagern. Am Standort Stäfa des Bildungszentrums Zürichsee (BBZ) wird der Sportunterricht in Form von Sporttagen durchgeführt. Die entsprechenden Ausnahmen bestehen voraussichtlich bis zur Bereitstellung eigener Infrastruktur. Zu Frage 2: Die Gesamtkosten des BZZ-Standorts Stäfa betrugen 2025 rund Fr. 580 000. Davon sind Fr. 320 000 für die Raumkostenverrechnung gemäss kantonalem Mietermodell angefallen. Die Kosten für Ver- und Entsorgung, Reinigung, Hauswartung, externen Sportbetrieb sowie den baulichen Unterhalt betrugen rund Fr. 260 000. Die Kosten für die baulichen Investitionen sind in der Raumkostenverrechnung enthalten und umfassten in den letzten zehn Jahren bauliche Massnahmen für Erdbebenertüchtigung, Umnutzungen sowie Instandsetzungen im Bereich Gebäudetechnik und Netzwerke. In einer Annäherung kann über die letzten zehn Jahre von kumulierten Gesamtkosten für Raumnutzungen, Betrieb und baulichen Unterhalt von etwa 5,8 Mio. Franken ausgegangen werden. Zu Frage 3: Das Schulraumangebot eines Neubaus auf dem Areal der ehemaligen Chemiefabrik Uetikon (CU-Areal) liegt um ein Mehrfaches über demjenigen der BZZ-Filiale in Stäfa, die den Bedarf jedoch nicht abdeckt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit von Umfang und Nutzungsangebot sind Vergleichsbetrachtungen nicht möglich. Aufgrund des baulichen Zustandes der Schulanlage Stäfa sowie der langjährigen Erfahrungswerte wird der Aufwand einer Instandhaltung über die kommenden 15 Jahre auf rund Fr. 900 000 geschätzt. Die aus einer 15-jährigen Verschiebung des Vorhabens entstehenden teuerungsbedingten Mehrkosten für Planung und Bau werden auf rund 11,2 Mio. Franken geschätzt. Die voranstehenden Berechnungen stellen zusätzliche Kosten für 15 Jahre dar, beruhen auf der Annahme einer jährlichen Teuerung von 2% sowie eines konstanten Mehrwertsteuersatzes von 8,1%. Nicht berücksichtigt und derzeit nicht verlässlich abschätzbar sind mögliche Zusatzkosten infolge von Veränderungen der normativen und baurechtlichen Rahmenbedingungen und allfälligen Bestellungsänderungen. Die berücksichtigte Bauteuerung bildet die erwartete Preisentwicklung über den betrachteten Zeitraum ab, es handelt sich dabei also nicht um
eigentliche Mehrkosten.
Zu Frage 4: Dem Regierungsrat liegt keine Gesamtwirtschaftlichkeitsrechnung vor. Der Regierungsrat hätte aber eine Weiternutzung des Standorts Rossweid als wirtschaftlich sinnvoll und die planungsrechtliche Fragestellung als lösbar erachtet. Zu Frage 5: Im Bezirk Meilen befindet sich je eine Mittelschule in Küsnacht und in Uetikon am See. Die Berufsfachschule in Stäfa wird als eine Filiale des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen geführt. Nicht jeder Bezirk im Kanton Zürich verfügt über eine eigene Berufsfachschule. Die meisten Berufsfachschulen sind in den städtischen Gebieten Zürich und Winterthur angesiedelt. Ausserhalb dieser Zentren bestehen die Berufsfachschule Bülach im Bezirk Bülach, die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon und die Berufsschule Rüti im Bezirk Wetzikon, die Berufsfachschule Uster im Bezirk Uster sowie eine Filiale im Bezirk Wetzikon, das Bildungszentrum Zürichsee in Horgen mit zusätzlichem Standort in Stäfa im Bezirk Meilen und das Bildungszentrum Limmattal im Bezirk Dietikon. Keine eigene Berufsfachschule haben die Bezirke Dielsdorf, Affoltern, Pfäffikon und Andelfingen. Massgeblich für die Standorteignung von Berufsfachschulen ist die Erreichbarkeit der Schulorte für die Lernenden. Dabei soll idealerweise der Schulweg von Tür zu Tür nicht mehr als eine Stunde betragen. Insbesondere bei Berufen, die aufgrund einer kleinen Zahl an Auszubildenden nur an einem Ort unterrichtet werden, ist dies jedoch nicht immer möglich. 75% der Jugendlichen machen eine Berufslehre und sind dabei an ein bis zwei Tagen pro Woche während zwei, drei oder vier Jahren an einer Berufsfachschule. Nur rund 20% der Jugendlichen im Kanton Zürich entscheiden sich für eine gymnasiale Ausbildung und sind dabei fünf Tage in der Woche während vier oder sechs Jahren in der Schule. Das bedeutet, dass mehr gymnasialer Schulraum zur Verfügung stehen muss als Schulraum für Berufsfachschulen. Die Investitionspriorisierung erfolgt in einer gesamtheitlichen Betrachtung durch den Regierungsrat. Sämtliche Investitionsvorhaben, nicht nur jene der Bildungsdirektion, werden dabei beurteilt. Das Vorgehen und die Kriterien richten sich nach RRB Nr. 28/2025. Zu Frage 6: Am Standort Stäfa werden Kauffrau/-mann EBA, Kauffrau/-mann EFZ, Kauffrau/-mann mit Berufsmatura (Typ Wirtschaft) und Fachperson Betreuung, Fachrichtung Kinder, ausgebildet. Zu Beginn des
Schuljahres 2025/2026 waren das 233 Lernende am Standort Stäfa von insgesamt 2190 Lernenden des Bildungszentrums Zürichsee.
In der zweijährigen Ausbildung zu Kauffrau/-mann EBA waren 22 im ersten und 19 im zweiten Lehrjahr. In der dreijährigen Ausbildung zu Kauffrau/-mann EFZ waren 22 im ersten, 40 im zweiten und 36 im dritten Lehrjahr. Von Kauffrau/-mann mit Berufsmatura (Typ Wirtschaft) waren 20 im ersten und 20 im dritten Lehrjahr. Lernende in der dreijährigen Ausbildung zur Fachperson Betreuung, Fachrichtung Kinder, waren 24 im ersten und 30 im zweiten Lehrjahr. Da diese Ausbildung erst seit dem Schuljahr 2024/2025 in Stäfa besteht, ist diese im Aufbau und war im Erhebungszeitraum 2025/2026 noch ohne drittes Lehrjahr. Die Berufsmaturität belegen 40 Lernende (ausschliesslich Kauffrau/-mann EFZ). Die Lernenden verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: Nach Wohnort Nach Standort Lehrbetrieb 90 Bezirk Meilen 126 Bezirk Meilen 30 Stadt Zürich 42 Stadt Zürich 21 Bezirk Hinwil 6 Bezirk Hinwil 19 Bezirk Horgen 23 Bezirk Horgen 17 Bezirk See-Gaster (SG) 2 Bezirk See-Gaster (SG) 15 Bezirk Uster 4 Bezirk Uster 12 Bezirk Bülach 8 Bezirk Bülach 29 verschiedene 22 verschiedene Im BZZ-Filialbetrieb Stäfa bestehen keine Kooperationen mit anderen Berufsfachschulen. Zu Frage 7: Im Kanton Zürich entscheidet der Bildungsrat über die Zuordnung der Berufe zu den Berufsfachschulen (vgl. § 3 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz [LS 431.31]). Im Projekt Kompetenzzentren (2018– 2023) wurde unter Einbezug der Schulen bei jedem Beruf überprüft, ob die Anzahl der Schulstandorte und die regionale Verteilung sinnvoll sind. Entsprechend wurde die Beschulung einzelner Berufe an den Schulstandorten beibehalten, verschoben, aufgehoben oder neu eingeführt. Gleichzeitig wurden die Berufe neu gebündelt. So wurden Kompetenzzentren geschaffen, die Synergien optimal nutzen können. Des Weiteren wurde darauf geachtet, dass nach der Umsetzung alle Berufsfachschulen im Kanton Zürich mindestens zwei Berufe unterrichten und so zwei «Standbeine» haben. Entwicklungen im Arbeitsmarkt können einzelne Berufe wachsen lassen oder zum Verschwinden bringen. Diese Entwicklungen fliessen in die Schulraumplanung ein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli