RRB Nr. 547/2026
Kantonale Opferhilfestelle, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Mai 2026
547. Kantonale Opferhilfestelle (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Kanton Zürich bekämpft Gewalt gegen Frauen und sexualisierte Gewalt konsequent. Dies zeigt sich neben vielem anderem im Massnahmenplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Zürich (RRB Nr. 1254/2024) und in den Beschlüssen des Regierungsrates zur Beratung für Opfer von Straftaten über eine zentrale Telefonnummer (RRB Nr. 1042/2024) sowie zur Überführung des Pilotprojekts Aufsuchender Dienst Forensic Nurses in den Regelbetrieb (RRB Nr. 430/2026). Er hat deshalb die Mittel der Beratungsstellen in den vergangenen Jahren stetig weiter ausgebaut und neue Angebote aufgebaut. Mit verschiedenen Kampagnen wurden die Angebote parallel dazu besser bekannt gemacht. So hat die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den Stadtpolizeien Zürich und Winterthur die Kampagne hilfe-finden.ch durchgeführt. Auch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat im November 2025 eine über drei Jahre laufende Kampagne gestartet, deren zentrale Aufgabe es ist, den verschiedenen Betroffenengruppen eine Hilfestellung zu bieten. Betroffene finden auf der Webseite der Kampagne ohnegewalt.ch unter anderem die Unterstützungsangebote der Opferhilfe, die auf die Situation der verschiedenen Betroffenengruppen zugeschnitten sind. Nach Inbetriebnahme der nationalen Opferhilfe-Telefonnummer 142 im Mai 2026 wird diese mit der breit angelegten Kampagne des EBG mit Plakaten im ganzen Land und in den sozialen Medien bekannt gemacht. Mit der zentralen telefonischen Anlaufstelle soll es allen Betroffenen ermöglicht werden, einfach und rund um die Uhr Hilfe zu erhalten. Erkenntnisse aus verschiedenen Studien zeigen, dass die Dunkelziffer bei der Meldung von Gewalt nach wie vor gross ist, gerade bei häuslicher Gewalt und Sexualdelikten. Es besteht also weiterhin grosses Potenzial, Gewalt aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld zu verschieben. Dies ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Bleiben Taten unerkannt, werden sie nicht geahndet und die Täter bleiben straf frei. Auch können gewaltbetroffene Menschen, wenn sie nicht wissen, wo sie Hilfe bekommen, nicht angemessen unterstützt werden. Dies führt oft zu teuren medizinischen und sozialen Folgeschäden.
Eine bessere Sensibilisierung der Bevölkerung ist deshalb erwünscht. Sie führt zu mehr Meldungen bei den Opferberatungsstellen und zu einer Reduktion der Dunkelziffer. Die eingangs erwähnten Kampagnen zeigen dies klar. 2025 hat die Zahl der Opferberatungen gegenüber dem Vorjahr nochmals um 1522 Fälle auf einen neuen Höchststand von 15 263 Beratungen zugenommen.
Anzahl Opferberatungen im Kanton Zürich von 2014 bis 2025 18 000 16 000 14 000 12 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
In mehr als der Hälfte der Opferberatungen ist die Polizei nicht involviert. Um die Anzeigebereitschaft zu verbessern, müssen sich die Opfer gut informiert fühlen. Die Opferberatungsstellen begleiten sie daher bei einer Strafanzeige und im anschliessenden Strafverfahren. Zwar sind die Zahlen in der polizeilichen Kriminalstatistik im Allgemeinen rückläufig, dies gilt jedoch nicht bei den Sexualdelikten. Hier ist in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Zunahme einerseits eine Auswirkung der Revision des Sexualstrafrechts und anderseits der Massnahmen der letzten Jahre (etwa Projekt Aufsuchender Dienst Forensic Nurses, Bekanntmachung der Opferhilfe, Ausbau der Mittel der Beratungsstellen usw.) sowie des grösseren Beratungsaufwands im Einzelfall ist. Damit das Bekenntnis des Regierungsrates zu einer wirksamen Opferhilfe das Ziel erfüllt, muss der Ausbau der Opferhilfe auf allen Ebenen erfolgen: bei den personellen Mitteln für die Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen durch die Opferberatungsstellen und Schutzunterkünfte, bei der finanziellen Hilfe und bei der Stellung des Opfers im Strafverfahren. So kann wirksame Hilfe geleistet und die Gefahr einer sekundären Viktimisierung verringert werden.
2. Bedarf
2.1 Angebote Durch die Ausweitung der Mittel, die zusätzlichen Aufgaben und den Anstieg der Fallzahlen der anerkannten Opferberatungsstellen haben auch die Aufgaben rund um die Beaufsichtigung und Finanzierung der Opferberatungsstellen der Kantonalen Opferhilfestelle im Bereich Angebote weiter zugenommen. Zur besseren Steuerung und zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Opferhilfeangebots wurden verschiedene Massnahmen (etwa Schaffung eines Strategiegremiums, Betrieb der zentralen Telefonnummer 142, Extranetseite als Kommunikationskanal zwischen den zwölf Organisationen der Opferhilfe, verstärkte Sensibilisierung von Fachpersonen aus anderen Bereichen durch Schulungen usw.) beschlossen und umgesetzt. Zur dauerhaften Bewirtschaftung dieser Massnahmen und zur dauerhaften Bewältigung der Aufgaben im Bereich der Angebote der Kantonalen Opferhilfestelle sind zusätzliche personelle Mittel erforderlich. Es sind daher 1,0 Stellen in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 19 VVO dauerhaft zu schaffen.
2.2 Finanzielle Hilfe und Sekretariat Der Anstieg der Opferhilfefallzahlen ist auch im Bereich der finanziellen Hilfe gross. Die Anzahl Gesuche um finanzielle Leistungen, die in einem schriftlichen Verwaltungsverfahren beurteilt werden müssen, hat allein im vergangenen Jahr um 18% zugenommen. Der rasante Anstieg ist unter anderem auf den Ausbau der personellen Mittel bei den Beratungsstellen zurückzuführen. Mehr Mittel bei den Opferberatungsstellen haben mehr Gesuche um finanzielle Hilfe zur Folge, da es Aufgabe der Opferberatungsstellen ist, die Opfer bei der Gesuchseinreichung zu unterstützen. Der anhaltende Anstieg der Fallzahlen wird zurzeit durch eine Aushilfsstelle in der Fallbearbeitung etwas abgefedert. Die Lage ist jedoch nach wie vor sehr angespannt, es muss stark priorisiert werden und es kommt bei den Opferhilfeverfahren zu längeren Verfahrensdauern. Gesuche um Genugtuung müssen zurückgestellt werden, da ihnen kein materieller Schaden zugrunde liegt. Dies ist für Opfer problematisch, da die Verarbeitung der erlittenen Gewalt durch das pendente Verfahren erschwert wird. Ein Abbau der rund 900 sistierten Fälle ist ebenfalls nicht möglich. Die Entwicklung wird weiter beobachtet und bei Bedarf wird auch im Bereich der juristischen Fallbearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt reagiert werden müssen. Die Arbeit im Sekretariat, das die administrativen Arbeiten der Fallbearbeitung erledigt, hat durch den Anstieg bei den Fallzahlen gegenüber den Vorjahren ebenfalls stark zugenommen. Neben der Bearbei- tung von Kostenübernahmegesuchen der Frauenhäuser, die ebenfalls durch das Sekretariat erfolgt, ist die Kantonale Opferhilfestelle angesichts der zahlreichen Arbeiten rund um die Digitalisierung der Verfahren gefordert. Neue Rollen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung von eOH als massgeblicher Kanal für den elektronischen Verkehr mit der Kantonalen Opferhilfestelle müssen zukünftig vom Fach übernommen (z. B. Support- und Product-Owner-Aufgaben) und im Bereich des Sekretariats/Stabs angesiedelt werden. Die Dossierführung wird zukünftig zwar elektronisch erfolgen, dennoch muss die Verfahrensführung auf Wunsch der Gesuchstellenden weiterhin auch auf dem Postweg möglich sein. Im Rahmen der Digitalisierung kommt es daher zu einer dauerhaften Verlagerung von Aufgaben von den juristischen Fallverantwortlichen zu den Sekretariatsmitarbeitenden. Um
diese abfedern zu können, sind dauerhaft mehr personelle Mittel im Sekretariat der Kantonalen Opferhilfestelle nötig. Insgesamt sind dauerhaft zusätzlich 1,5 Stellen in der Richtposition Verwaltungsassistent/in LK 13 VVO erforderlich.
3. Anpassungen Aus diesen Gründen sind zusätzliche personelle Mittel bei der Kantonalen Opferhilfestelle erforderlich. Der Stellenplan der Kantonalen Opferhilfe wurde zuletzt mit RRB Nr. 514/2024 angepasst und umfasst derzeit 10,5 Stellen. Für die zusätzlichen Aufgaben sind im Sekretariat der Kantonalen Opferhilfe 1,5 zusätzliche Stellen in der Richtposition Verwaltungsassistent/in LK 13 erforderlich. Der derzeit mit Aushilfsstellen überbrückte Personalengpass ist durch die Umwandlung einer befristeten in eine unbefristete Stelle dauerhaft zu beseitigen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,5 Verwaltungsassistent/in 13 Im Stellenplan der Kantonalen Opferhilfestelle bestehen bereits identische Stellen. Es handelt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen, weshalb eine erneute Überprüfung der Einreihung durch das Personalamt nicht notwendig ist.
4. Finanzierung Für die 2,5 dauerhaft zu schaffenden Stellen fällt ab 2027 ein jährlicher finanzieller Aufwand von Fr. 360 000 an. Im Budget 2027 sind Fr. 50 000 für die Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 19 VVO bis 31. März 2027 eingestellt; die Differenz von Fr. 310 000 ist im Budget 2027 nicht eingestellt und daher zu kompensieren. Die benötigten Mittel von Fr. 360 000 sind in das Budget 2028 sowie den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2028–2031 und in den Folgejahren in der Leistungsgruppe Nr. 2232, Kantonale Opferhilfe, einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Kantonalen Opferhilfestelle werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,5 Verwaltungsassistent/in 13
II. Im Stellenplan der Kantonalen Opferhilfe wird mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende befristete Stelle in eine unbefristete Stelle überführt: Stellen Richtposition Klasse VVO
III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli